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Imkerwissen

Steuer und Imkerei: was Hobbyimker wissen sollten

Marcel Gläser  ·  21. September 2026

Steuer und Imkerei: was Hobbyimker wissen sollten
Bei weniger als rund 30 Völkern setzt das Finanzamt den Gewinn faktisch mit 0 € an. · Mit KI generiert

Sobald der erste Honig verkauft wird, taucht die Frage nach der Steuer auf. Die gute Nachricht: Für die meisten Hobbyimker ist das Thema entspannt. Wir erklären die wichtigsten Regeln für Deutschland – verständlich und ohne Fachchinesisch.

Kaum ein Thema verunsichert angehende Imker so wie die Steuer. Muss ich den Verkauf meines Honigs versteuern? Werde ich zum Unternehmer? Die beruhigende Antwort vorweg: Für die typische Hobbyimkerei bleibt steuerlich fast alles im grünen Bereich. Wir erklären, warum – und wann es doch relevant wird. Bitte beachte: Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung.

Einkommensteuer: die 30-Völker-Grenze

Die Imkerei zählt steuerlich zur Land- und Forstwirtschaft. Für kleine Imkereien gibt es eine sehr angenehme Regel: Bei weniger als rund 30 Völkern wird der Gewinn nach den steuerlichen Durchschnittssätzen faktisch mit 0 Euro angesetzt. In der Praxis bedeutet das: Du zahlst auf deinen Honigverkauf keine Einkommensteuer – unabhängig davon, wie viele Gläser du verkaufst.

Liebhaberei: Hobby ohne Gewinnabsicht

Ein zweiter Begriff, der oft fällt, ist die Liebhaberei. Damit meint das Finanzamt eine Tätigkeit, die ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird – also aus Freude an der Sache. Eine kleine Hobbyimkerei, die kaum Überschüsse erwirtschaftet, wird häufig als Liebhaberei eingestuft. Auch dann fällt keine Einkommensteuer an.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder Pauschalierung

Bei der Umsatzsteuer gibt es zwei Wege. Wer unter der Kleinunternehmergrenze bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus und muss keine abführen – das trifft auf die allermeisten Hobbyimker zu. Alternativ gibt es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Durchschnittssatzbesteuerung (Pauschalierung). Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wann wird es doch relevant?

Ernster wird das Thema, wenn du über die 30-Völker-Grenze wächst, überwiegend zugekauften Honig weiterverkaufst oder größere Umsätze erzielst. Dann können Buchführungspflichten, Gewerbe und Steuerpflichten entstehen. Spätestens dann lohnt sich ein Termin beim Steuerberater.

Unser Tipp

Halte deine Einnahmen und Ausgaben sauber fest – auch wenn du keine Steuer zahlst. Das schafft Überblick, und falls das Finanzamt doch nachfragt, bist du auskunftsfähig. Wächst deine Imkerei, hol dir frühzeitig fachlichen Rat. So bleibt das Hobby ein Hobby und wird nicht zur Steuerfalle.

Durchsichten dokumentieren, ohne daran zu denken

Datum, Präparat, Menge und die behandelten Völker erfasst du direkt am Stand. Die Grundlage für dein Bestandsbuch entsteht dabei nebenbei.

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Häufige Fragen

Muss ich als Hobbyimker meinen Honig versteuern?

In der Regel nicht. Bei weniger als rund 30 Völkern setzt das Finanzamt den Gewinn faktisch mit 0 € an, sodass keine Einkommensteuer anfällt. Umsatzsteuer entfällt meist über die Kleinunternehmerregelung.

Was bedeutet Liebhaberei bei der Imkerei?

Das Finanzamt stuft eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht als Liebhaberei ein. Kleine Hobbyimkereien fallen oft darunter – dann ist der Honigverkauf einkommensteuerlich unerheblich.

Wann muss ich mich um Steuern kümmern?

Sobald du über rund 30 Völker wächst, überwiegend fremden Honig weiterverkaufst oder größere Umsätze machst. Dann können Gewerbe- und Steuerpflichten entstehen – ein Steuerberater hilft weiter.

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