Imkereiverwaltung mit Stockkarten, Ernten, Lagerverwaltung, Bestandeskontrolle, Behandlungsjournal, iPhone und Android Apps

zurück zur Übersicht

Marcel Gläser | 16. März 2026

Varroose ist jetzt meldepflichtig – das gilt seit März 2026 für Imker

Seit dem 10. März 2026 ist die Varroose in Deutschland formal meldepflichtig. Wir erklären, was die neue Tierseuchenmeldeverordnung regelt – und warum viele Imker trotzdem nichts melden müssen.

Varroose meldepflichtig seit März 2026 – Infografik

Zum 10. März 2026 ist die neue Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) in Kraft getreten. Sie regelt bundesweit, welche Tierkrankheiten an die Behörden gemeldet werden müssen – und für uns Imker bringt sie eine wichtige Neuerung: Die Varroose, also der Befall mit der Varroamilbe, ist erstmals ausdrücklich in die Liste der meldepflichtigen Bienenseuchen aufgenommen worden.

Vier meldepflichtige Bienenseuchen

Nach der neuen Verordnung sind für die Imkerei vier Bienenseuchen meldepflichtig:

  • die Amerikanische Faulbrut (Paenibacillus larvae),
  • der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer (Aethina tumida),
  • der Befall mit Tropilaelaps-Milben (Tropilaelaps spp.) und
  • neu: der Befall mit Varroamilben (Varroose).

Die Meldung geht an das zuständige Veterinäramt und wird von dort über das behördliche Tierseuchen-Nachrichtensystem weitergeleitet. Sie dient in erster Linie der bundesweiten Statistik und dem Überblick über das Seuchengeschehen – anders als die schon lange bestehende Anzeigepflicht bei der Amerikanischen Faulbrut, die konkrete Bekämpfungsmaßnahmen auslöst.

Warum viele Imker trotzdem nichts melden müssen

Auf den ersten Blick klingt das nach zusätzlicher Bürokratie für jeden Imker. In der Praxis ist es das aber meist nicht. Denn die Varroamilbe ist in Deutschland flächendeckend verbreitet – praktisch jedes Bienenvolk ist befallen, und selbst eine konsequente Behandlung schafft keine milbenfreien Völker.

Genau deshalb haben mehrere Bundesländer – darunter Niedersachsen und Hessen – festgelegt, dass eine Meldung der Varroose durch die Imkerinnen und Imker entbehrlich ist. Die Begründung: Da ohnehin von einem flächendeckenden Befall auszugehen ist und alle Imker über die bestehende Registrierungspflicht bei der Tierseuchenkasse erfasst sind, bringt eine individuelle Meldung keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn.

Wichtig ist: Diese Befreiung wird auf Landesebene geregelt und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Für die drei anderen Seuchen – Faulbrut, Beutenkäfer und Tropilaelaps – bleibt die Meldepflicht in vollem Umfang bestehen.

Was du konkret tun solltest

Praktisch heißt das für dich: Erkundige dich einmal beim für dich zuständigen Veterinäramt oder bei deinem Landesverband, wie deine Region mit der Varroose-Meldung umgeht. In den meisten Bundesländern musst du wegen der Milbe nichts unternehmen. Bei Verdacht auf Faulbrut, Beutenkäfer oder Tropilaelaps gilt dagegen: unverzüglich das Veterinäramt informieren.

An deiner eigentlichen Imkerarbeit ändert die neue Verordnung nichts. Regelmäßiges Monitoring des Milbenbefalls und eine konsequente, rechtzeitige Varroabehandlung im Spätsommer bleiben das A und O für gesunde Völker – ganz unabhängig von der Meldepflicht.

Quelle

Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung – TierSeuchMeldV), in Kraft getreten am 10. März 2026 (BGBl. 2026). Hinweise der Landesbehörden zur Anwendung, u. a. Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und Landesverband Hessischer Imker.

Häufige Fragen

Muss ich als Imker einen Varroabefall jetzt melden?

In den meisten Bundesländern nicht. Zwar ist die Varroose seit dem 10. März 2026 formal meldepflichtig, doch Länder wie Niedersachsen und Hessen stufen die Meldung durch Imker als entbehrlich ein, weil praktisch alle Völker befallen sind. Frage im Zweifel bei deinem Veterinäramt oder Landesverband nach.

Welche Bienenseuchen sind seit 2026 meldepflichtig?

Vier: die Amerikanische Faulbrut, der Kleine Beutenkäfer, Tropilaelaps-Milben und – neu – die Varroose. Bei Verdacht auf die ersten drei musst du unverzüglich das Veterinäramt informieren.

Ändert sich durch die Meldepflicht etwas an der Varroabehandlung?

Nein. Regelmäßiges Milben-Monitoring und eine konsequente Behandlung im Spätsommer bleiben unverändert wichtig. Die Meldepflicht ist eine reine Verwaltungsregelung und ersetzt keine imkerliche Maßnahme.

Melde dich jetzt für die Imkereiverwaltung an!