| 1. Juli 2026
Bienen anmelden: Veterinäramt und Tierseuchenkasse
Wer Bienen hält, muss das anzeigen. Wo du deine Völker anmeldest und warum das wichtig ist.
Bienenhaltung ist anzeigepflichtig: Schon das erste Volk meldest du beim zuständigen Veterinäramt an und trägst deine Bienen bei der Tierseuchenkasse ein.
Warum muss ich meine Bienen anmelden?
Die Meldepflicht dient der Tierseuchenbekämpfung. Nur wenn die Behörden wissen, wo Völker stehen, lassen sich Bienenseuchen wie die Amerikanische Faulbrut wirksam eindämmen.
Anmeldung beim Veterinäramt
Melde deine Bienenhaltung beim Veterinäramt deines Landkreises an – in der Regel formlos oder über ein bereitgestelltes Formular. Auch Standortwechsel solltest du mitteilen.
Tierseuchenkasse
Zusätzlich meldest du deine Völkerzahl bei der Tierseuchenkasse deines Bundeslandes. Sie unterstützt im Seuchenfall und führt ein Register der Tierbestände.
Den Überblick behalten
Gerade mit mehreren Ständen lohnt sich eine saubere Übersicht über Völkerzahl und Standorte. Die Imkereiverwaltung von iBeekeeper hilft dir dabei.
Hinweis: Die rechtlichen Anforderungen können sich ändern und je nach Bundesland unterscheiden. Informiere dich im Zweifel bei deinem Veterinäramt oder Imkerverband.
Häufige Fragen
Muss ich schon ein einzelnes Volk anmelden?
Ja, die Anzeigepflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Völker – auch ein einzelnes Volk ist zu melden.
Ist die Anmeldung mit Kosten verbunden?
Die Anmeldung beim Veterinäramt ist in der Regel kostenfrei. Bei der Tierseuchenkasse können je nach Bundesland Beiträge anfallen.