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| 1. Juli 2026

Bestandsbuch für Imker führen: Pflicht, Inhalt und digital

Wer seine Bienen mit Tierarzneimitteln behandelt, muss das dokumentieren. Was ins Bestandsbuch gehört – und wie es digital einfacher geht.

Sobald du deine Völker mit Tierarzneimitteln behandelst – etwa mit organischen Säuren gegen die Varroamilbe – musst du diese Anwendungen nachweisbar dokumentieren. Diese Aufzeichnungen werden oft als Bestandsbuch bezeichnet.

Was ist das Bestandsbuch?

Das Bestandsbuch ist der Nachweis über den Einsatz von Tierarzneimitteln bei deinen Bienen. Es dient der Rückverfolgbarkeit und wird bei Kontrollen herangezogen.

Was muss ins Bestandsbuch?

Üblicherweise werden je Behandlung festgehalten:

  • Datum der Anwendung
  • eingesetztes Arzneimittel und Menge
  • behandelte Völker bzw. Standorte
  • gegebenenfalls Wartezeit bis zur Honigernte

Bestandsbuch digital führen

Auf Papier gehen Nachweise schnell verloren. Mit einer Imkereiverwaltung dokumentierst du Varroabehandlungen direkt am Volk und hast die komplette Historie jederzeit griffbereit. Wie das geht, zeigt die Imkersoftware von iBeekeeper.

Hinweis: Die rechtlichen Anforderungen können sich ändern und je nach Bundesland unterscheiden. Informiere dich im Zweifel bei deinem Veterinäramt oder Imkerverband.

Häufige Fragen

Müssen auch Hobbyimker ein Bestandsbuch führen?

Die Nachweispflicht knüpft an den Einsatz von Tierarzneimitteln an, nicht an die Betriebsgröße. Wer behandelt, sollte die Anwendungen dokumentieren – unabhängig von der Völkerzahl.

Wie lange muss ich die Aufzeichnungen aufbewahren?

Aufzeichnungen über Tierarzneimittel sind mehrere Jahre aufzubewahren. Die genaue Frist erfährst du bei deinem Veterinäramt.

Melde dich jetzt für die Imkereiverwaltung an!