Imkereiverwaltung mit Stockkarten, Ernten, Lagerverwaltung, Bestandeskontrolle, Behandlungsjournal, iPhone und Android Apps

zurück zur Übersicht

Marcel Gläser | 24. Juni 2026

Honig verkaufen als Hobbyimker: Anmeldung, Etikett und Steuer

Du willst deinen Honig verkaufen? Das ist einfacher, als viele denken – ein paar Regeln solltest du aber kennen. Wir gehen Schritt für Schritt durch, was du anmelden musst, was aufs Etikett gehört und wie es steuerlich aussieht. Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland.

Honig verkaufen als Hobbyimker – Pflichtangaben Infografik
Diese Pflichtangaben gehören auf jedes Honigglas, das du verkaufst. · Mit KI generiert

Der erste eigene Honig ist im Glas – und Nachbarn, Freunde oder der Wochenmarkt fragen schon nach. Die gute Nachricht: Honig verkaufen darf grundsätzlich jeder Imker, auch als Hobby. Du musst dafür weder ein Unternehmen gründen noch dich durch Aktenberge kämpfen. Ein paar Spielregeln solltest du aber kennen, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist. Wir haben sie hier praxisnah zusammengefasst.

Brauche ich ein Gewerbe – oder reicht die Anmeldung als Lebensmittelunternehmer?

Fangen wir mit der häufigsten Sorge an: Nein, in aller Regel brauchst du kein Gewerbe. Der Verkauf des eigenen Honigs zählt zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion und ist damit gewerbefrei. Erst wenn du überwiegend fremden Honig zukaufst und weiterverkaufst, wird aus dem Hobby ein Handel – und dann ist ein Gewerbe fällig.

Eine Sache musst du aber erledigen, sobald du Honig an andere abgibst: dich als Lebensmittelunternehmer registrieren. Das klingt größer, als es ist. Es genügt eine formlose, kostenlose Anzeige bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungs- bzw. Veterinärbehörde deines Landkreises. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail reichen meist, um zu erfahren, welches Formular deine Behörde möchte. Hintergrund ist die europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung: Wer Lebensmittel in Verkehr bringt, soll für die Behörde erfassbar sein – unabhängig davon, ob du zwei oder zwanzig Völker hast.

Was muss aufs Etikett?

Honig ist eines der am klarsten geregelten Lebensmittel. Grundlage sind die Honigverordnung und die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Auf jedes Glas, das du verkaufst, gehören diese Pflichtangaben:

  • Bezeichnung „Honig" – bei Bedarf ergänzt um die Sorte (z. B. „Blütenhonig" oder „Lindenhonig"). Sortenangaben musst du belegen können.
  • Name und Anschrift des Imkers bzw. der verantwortlichen Person – ein Postfach reicht nicht, es muss eine ladungsfähige Anschrift sein.
  • Nettofüllmenge in Gramm oder Kilogramm (z. B. 500 g).
  • Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis …"). Bei Honig sind zwei Jahre üblich, sofern kühl und dunkel gelagert.
  • Los- bzw. Chargennummer, damit sich eine Partie zurückverfolgen lässt. Sie darf entfallen, wenn das MHD den Tag enthält – bei der bei Honig üblichen Monatsangabe brauchst du sie also.
  • Ursprungsland, in dem der Honig erzeugt wurde.

Wichtig für die Herkunft: Seit dem 14. Juni 2026 müssen bei Mischhonig alle Herkunftsländer mit ihrem prozentualen Anteil genannt werden. Für deinen sortenreinen deutschen Honig genügt aber weiterhin schlicht „Deutschland". Die Details dazu findest du in unserem Beitrag zur neuen Honig-Kennzeichnung. Eine Nährwerttabelle brauchst du für Honig übrigens nicht – als unverarbeitetes Erzeugnis ist er davon ausgenommen.

Kleiner Praxistipp: Achte auf gute Lesbarkeit (Mindestschriftgröße) und darauf, dass Angaben nicht durch den Deckel oder den Gewährverschluss verdeckt werden. Wenn du Mitglied in einem Imkerverein bist, kannst du zusätzlich das bekannte Imker-Honigglas mit Gewährverschluss nutzen – Pflicht ist das aber nicht.

Wie sieht es steuerlich aus?

Für die allermeisten Hobbyimker ist das Thema entspannter, als man denkt:

  • Einkommensteuer: Imkereien mit weniger als rund 30 Völkern setzen ihren Gewinn nach den steuerlichen Durchschnittssätzen faktisch mit 0 € an. In der Praxis fällt damit keine Einkommensteuer an – ganz gleich, wie viele Gläser du verkaufst. Häufig stuft das Finanzamt eine kleine Imkerei ohnehin als „Liebhaberei" ein, also als Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht.
  • Umsatzsteuer: Wer unter der Kleinunternehmergrenze bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus und muss auch keine abführen. Alternativ greift für land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Durchschnittssatzbesteuerung.

Diese Schwellen und Sätze werden gelegentlich angepasst und hängen vom Einzelfall ab. Betrachte das hier deshalb als Orientierung, nicht als Steuer- oder Rechtsberatung. Sobald es konkret wird oder du wächst, lohnt ein kurzer Anruf beim Finanzamt oder ein Termin beim Steuerberater – das kostet wenig und erspart Ärger.

Sauber arbeiten und dokumentieren

Egal wie klein du startest: Verkaufe nur einwandfreien, reifen Honig. Der Wassergehalt sollte unter 18 % liegen, damit der Honig nicht gärt – ein Refraktometer gehört deshalb zur Grundausstattung. Halte deine Gerätschaften sauber, fülle hygienisch ab und notiere, welche Charge in welchem Glas steckt. Genau diese Rückverfolgbarkeit verlangt das Lebensmittelrecht – und sie ist im Ernstfall dein bester Schutz. Am einfachsten führst du diese Aufzeichnungen digital, zusammen mit Ernte und Behandlungen.

In drei Schritten zum legalen Honigverkauf

Zusammengefasst: Erstens die formlose Anzeige als Lebensmittelunternehmer bei der Lebensmittelüberwachung. Zweitens korrekt etikettieren. Drittens sauber abfüllen und dokumentieren. Wenn du diese drei Punkte beachtest, steht dem Verkauf deines Honigs nichts im Weg.

Häufige Fragen

Muss ich als Hobbyimker ein Gewerbe anmelden, um Honig zu verkaufen?

In der Regel nicht: Der Verkauf des eigenen Honigs ist als landwirtschaftliche Urproduktion gewerbefrei. Du musst dich aber als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung anmelden – das ist formlos und kostenlos.

Welche Angaben müssen auf das Honigglas?

Bezeichnung „Honig“, Name und Anschrift des Imkers, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Los-/Chargennummer und Ursprungsland. Bei Mischhonig seit Juni 2026 alle Herkunftsländer mit Prozentanteil.

Muss ich auf den Honigverkauf Steuern zahlen?

Für kleine Hobbyimkereien fällt meist keine Einkommensteuer an – bei weniger als rund 30 Völkern wird der Gewinn faktisch mit 0 € angesetzt. Umsatzsteuer entfällt in der Regel über die Kleinunternehmerregelung. Dies ist keine Steuerberatung; im Zweifel Finanzamt/Steuerberater fragen.

Melde dich jetzt für die Imkereiverwaltung an!