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| 15. Februar 2022

Neue Dokumentationspflicht: Varroa-Behandlung ab 2022 dokumentieren

Seit Januar 2022 gilt die neue EU-Tierarzneimittelverordnung – und die betrifft auch dich als Imker. Alle Varroa-Behandlungen müssen jetzt lückenlos dokumentiert werden. Was du beachten musst, erfährst du hier.

Imker dokumentiert Varroa-Behandlung am Bienenstand

Was hat sich geändert?

Am 28. Januar 2022 ist die neue EU-Tierarzneimittelverordnung (Verordnung (EU) 2019/6) in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung für uns Imker: Alle Tierarzneimittel sind jetzt bestandsbuchpflichtig – und zwar ausnahmslos. Das betrifft nicht nur verschreibungspflichtige Medikamente, sondern auch frei verkäufliche Mittel wie Ameisensäure, Oxalsäure und Milchsäure.

Bisher mussten viele Imker nur verschreibungspflichtige Mittel dokumentieren. Diese Zeiten sind vorbei. Egal ob du mit Ameisensäure im Sommer oder Oxalsäure im Winter behandelst – jede einzelne Anwendung muss ins Bestandsbuch.

Was muss dokumentiert werden?

Das Bestandsbuch muss folgende Angaben zu jeder Behandlung enthalten:

  • Datum der Anwendung
  • Bezeichnung des Arzneimittels (z.B. 60%ige Ameisensäure ad us. vet.)
  • Dosierung und Menge
  • Anwendungsart (z.B. Verdunster, Träufeln)
  • Behandelte Bienenvölker bzw. Standort
  • Wartezeit – also wie lange nach der Behandlung kein Honig geerntet werden darf
  • Name des Anwenders

Das Bestandsbuch muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden und bei einer Kontrolle vorgelegt werden können.

Warum das Ganze?

Honigbienen sind lebensmittelproduzierende Tiere – auch wenn das viele Hobbyimker nicht so auf dem Schirm haben. Der Honig, den du erntest und verkaufst oder verschenkst, ist ein Lebensmittel. Die Dokumentationspflicht dient der Rückverfolgbarkeit und der Lebensmittelsicherheit.

Stell dir vor, in einer Honigprobe werden Rückstände eines Behandlungsmittels gefunden. Ohne Dokumentation lässt sich nicht nachvollziehen, wann welches Mittel eingesetzt wurde und ob die Wartezeiten eingehalten wurden. Das Bestandsbuch schützt also auch dich als Imker.

Analog oder digital – beides geht

Du kannst dein Bestandsbuch klassisch auf Papier führen oder digital. Viele Imkervereine und Landesverbände bieten Vorlagen zum Download an. Wichtig ist nur, dass die Einträge zeitnah, vollständig und lesbar sind.

Wer bereits Stockkarten führt, hat einen guten Grundstein. Auf der Stockkarte notierst du ohnehin, was am Volk passiert – Behandlungen lassen sich dort gut ergänzen. Das Bestandsbuch ist aber ein separates Dokument und ersetzt die Stockkarte nicht (und umgekehrt).

Praktische Tipps für den Alltag

Wenn man die Dokumentation auf später verschiebt, wird es schnell ungenau. Deshalb mein Rat:

  • Direkt nach der Behandlung eintragen – nicht Tage oder Wochen später
  • Chargen-Nummer des Mittels notieren (steht auf der Verpackung)
  • Vordrucke nutzen – spart Zeit und man vergisst nichts
  • Einen festen Platz für das Bestandsbuch haben (z.B. in der Imkertasche)

Die Dokumentation klingt nach Bürokratie – und ja, es ist ein zusätzlicher Aufwand. Aber es sind pro Behandlung nur wenige Minuten, und du bist auf der sicheren Seite. Wer seine Bienen gewissenhaft behandelt und das auch nachweisen kann, hat nichts zu befürchten.

Die neue Dokumentationspflicht ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, die eigenen Abläufe zu überprüfen. Führe dein Bestandsbuch sorgfältig, trage Behandlungen zeitnah ein und bewahre alles fünf Jahre auf. So bist du auf der sicheren Seite – für dich, deine Bienen und deinen Honig.

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