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Imkerwissen

Honigetikett richtig gestalten: alle Pflichtangaben Schritt für Schritt

Marcel Gläser  ·  10. August 2026

Honigetikett richtig gestalten: alle Pflichtangaben Schritt für Schritt
Diese Pflichtangaben gehören auf jedes Honigetikett – gut lesbar und vollständig. · Mit KI generiert

Das Etikett ist die Visitenkarte deines Honigs – und rechtlich streng geregelt. Wir gehen alle Pflichtangaben Schritt für Schritt durch, zeigen ein Beispiel und die häufigsten Fehler, damit dein Glas rechtssicher ist.

Ein schönes Etikett verkauft – aber es muss vor allem korrekt sein. Für Honig gelten die Honigverordnung und die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), und die schreiben genau vor, was auf das Glas gehört. Die gute Nachricht: Es sind überschaubar viele Angaben, und wenn du sie einmal verstanden hast, gestaltest du jedes Etikett rechtssicher. Wir gehen sie der Reihe nach durch.

Die Pflichtangaben im Überblick

  • Bezeichnung „Honig": die Verkehrsbezeichnung, bei Bedarf ergänzt um die Sorte („Blütenhonig", „Lindenhonig") oder Gewinnungsart. Sortenangaben musst du belegen können.
  • Name und Anschrift: von dir als Imker oder der verantwortlichen Person – eine ladungsfähige Adresse, kein bloßes Postfach.
  • Nettofüllmenge: in Gramm oder Kilogramm, z. B. „500 g".
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: „mindestens haltbar bis …". Bei Honig sind meist zwei Jahre üblich.
  • Los- bzw. Chargennummer: zur Rückverfolgbarkeit. Sie darf entfallen, wenn das MHD den Tag enthält – bei der üblichen Monatsangabe brauchst du sie.
  • Ursprungsland: in dem der Honig erzeugt wurde.

Ein Beispiel zum Mitnehmen

So könnte ein korrektes Etikett aussehen: „Honig – Blütenhonig", darunter „Imkerei Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt", „500 g", „mindestens haltbar bis 08/2028", „Los L-2608", „Ursprungsland: Deutschland". Mehr braucht es für deinen eigenen, sortenreinen Honig nicht. Eine Nährwerttabelle ist für Honig nicht erforderlich, da er ein unverarbeitetes Erzeugnis ist.

Mischhonig: seit Juni 2026 mit Prozentangaben

Wichtig für alle, die Honige verschiedener Länder mischen: Seit dem 14. Juni 2026 müssen bei Mischhonig alle Herkunftsländer mit ihrem prozentualen Anteil genannt werden, in absteigender Reihenfolge und gut sichtbar. Die früheren Sammelangaben wie „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern" sind nicht mehr zulässig. Für deinen sortenreinen deutschen Honig ändert sich dadurch nichts.

Typische Fehler vermeiden

Die häufigsten Stolperfallen sind schnell benannt: zu kleine oder schlecht lesbare Schrift, Angaben, die vom Deckel oder Gewährverschluss verdeckt werden, ein fehlendes oder falsch platziertes Ursprungsland und Fantasiebezeichnungen ohne Beleg. Achte außerdem darauf, dass das Etikett fest auf dem Glas hält und nicht bei Feuchtigkeit abfällt.

Tipp: Vorlage anlegen und dokumentieren

Leg dir eine Etiketten-Vorlage an, in die du pro Charge nur noch MHD und Losnummer einträgst. So vergisst du nichts und sparst Zeit. Welche Charge in welchem Glas steckt, hältst du am besten in deiner digitalen Stockkarte fest – das erfüllt gleichzeitig die geforderte Rückverfolgbarkeit.

Durchsichten dokumentieren, ohne daran zu denken

Datum, Präparat, Menge und die behandelten Völker erfasst du direkt am Stand. Die Grundlage für dein Bestandsbuch entsteht dabei nebenbei.

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Häufige Fragen

Welche Angaben müssen auf ein Honigetikett?

Bezeichnung „Honig“, Name und Anschrift des Imkers, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Los-/Chargennummer und Ursprungsland. Bei Mischhonig zusätzlich alle Herkunftsländer mit Prozentanteil.

Brauche ich eine Nährwerttabelle auf dem Honigglas?

Nein. Honig ist ein unverarbeitetes Erzeugnis und von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung ausgenommen.

Darf die Losnummer entfallen?

Ja, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum den Tag enthält. Bei der bei Honig üblichen Angabe von Monat und Jahr brauchst du eine Losnummer.

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