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Imkerwissen

Imker aufgepasst: Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor!

Marcel Gläser  ·  24. Januar 2019

Imker aufgepasst: Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor!
Mit KI generiert

Die bis Ende des letzten Jahres geltende Verpackungsverordnung ist nicht länger gültig. Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Dieses Gesetz betrifft auch Imker, die ihren Honig verkaufen.

Als Imker, der Honig in Gläsern verkauft, bist du ein sogenannter "Erstinverkehrbringer" von Verpackungen. Das bedeutet, dass du dich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und an einem dualen System beteiligen musst.

Was du tun musst:

  • Registrierung bei LUCID (Verpackungsregister)
  • Beteiligung an einem dualen System
  • Datenmeldung über Verpackungsmengen

Die Registrierung ist kostenlos, die Beteiligung am dualen System kostet je nach Verpackungsmenge nur wenige Euro pro Jahr.

Durchsichten dokumentieren, ohne daran zu denken

Datum, Präparat, Menge und die behandelten Völker erfasst du direkt am Stand. Die Grundlage für dein Bestandsbuch entsteht dabei nebenbei.

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Die nächste Durchsicht schon digital dokumentieren

Am Volk eintragen, zu Hause ist alles schon da. Auch wenn am Stand kein Netz ist.

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