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| 1. März 2026

Asiatische Hornisse 2026: Von Ausrottung zu Management – was Imker jetzt wissen müssen

Seit März 2025 wird die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) in Deutschland als weit verbreitet eingestuft. Damit wechselt die Strategie: von Ausrottung zu Management. Was das konkret bedeutet, ist je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich geregelt. Ein Überblick über die aktuelle Lage – und was wir als Imkerinnen und Imker tun können.

Asiatische Hornisse Vespa velutina am Bienenstock

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist in Deutschland angekommen – und sie wird bleiben. Was vor wenigen Jahren noch als exotische Einzelsichtung galt, ist heute Realität: Die invasive Hornissenart hat sich in weiten Teilen des Landes etabliert.

Was hat sich geändert?

Im März 2025 hat Deutschland die Asiatische Hornisse offiziell umgestuft: Von der Ausrottungspflicht nach Artikel 16 der EU-Verordnung 1143/2014 in ein Management-Regime nach Artikel 19. Das bedeutet: Statt einer generellen Pflicht zur sofortigen flächendeckenden Beseitigung wird nun ein Management-Ansatz verfolgt, bei dem Maßnahmen im Einzelfall abgewogen werden.

Föderaler Flickenteppich: Was gilt wo?

Die konkreten Auswirkungen sind je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich – und genau das macht es für Imker unübersichtlich:

  • Meldung: Auch wenn in einigen Regionen von „keine Meldepflicht mehr“ die Rede ist, bitten die meisten Behörden weiterhin ausdrücklich um Meldungen. Das Umweltbundesamt empfiehlt weiterhin, Funde an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) zu melden. Hessen bittet über sein Meldeportal aktiv darum. Praktisch gilt: Immer melden! Das Management und Monitoring ist auf diese Daten angewiesen.
  • Zuständigkeit: Die Rolle der Naturschutzbehörden variiert. In NRW prüfen die UNBs weiterhin, ob und welche Maßnahmen veranlasst werden. Andernorts wird die Entfernung zunehmend fallbezogen organisiert.
  • Kosten: Wo Nester auf Privatgrund entfernt werden und keine besondere Gefährdung vorliegt, tragen zunehmend die Grundstückseigentümer die Kosten. Das ist aber keine bundesweit einheitliche Regel – es gibt Ausnahmen, Förderprogramme und regionale Unterschiede.

Wichtig: Informiert euch bei eurer zuständigen UNB oder eurem Imkerverband, was in eurem Landkreis konkret gilt.

Die Zahlen zeigen: Die Ausbreitung ist rasant

Allein in Baden-Württemberg wurden 2024 rund 1.500 Nester gemeldet. 2023 waren es noch 607 – ein Anstieg von fast 150 Prozent. Mittlerweile ist die Art in nahezu allen Bundesländern nachgewiesen.

Warum ist das für Imker so problematisch?

Die Asiatische Hornisse jagt gezielt Honigbienen. Sie positioniert sich vor dem Flugloch und fängt zurückkehrende Sammlerinnen im Flug ab. Ein einzelnes Hornissennest kann pro Tag 25 bis 50 Honigbienen erbeuten.

Unsere europäische Honigbiene (Apis mellifera) hat – anders als die asiatische Honigbiene – keine natürliche Abwehrstrategie gegen Vespa velutina. Die asiatische Honigbiene bildet sogenannte Hitzebälle, in denen sie Hornissen durch Körperwärme töten kann. Unsere Bienen sind dieser Bedrohung weitgehend schutzlos ausgeliefert.

Was die Bundesländer tun

  • Bayern hat ein Förderprogramm aufgelegt: Imker und Imkervereine können Förderanträge stellen (2026: 1. März bis 15. November).
  • NRW setzt weiterhin auf die UNB als Ansprechpartner, die im Einzelfall über Maßnahmen entscheidet.
  • Baden-Württemberg plant neue Forschungsprojekte, koordiniert durch die Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim.
  • Rheinland-Pfalz organisiert die Nestentfernung zunehmend über die Grundstückseigentümer, mit Ausnahmen bei Gefährdung der Artenvielfalt.

Was können wir als Imker tun?

  1. Immer melden: Unabhängig von der Rechtslage – dokumentiert jede Sichtung! Nutzt die Meldeplattformen eures Bundeslandes, Apps wie „Meine Umwelt“ oder velutina.de.
  2. Nester NICHT selbst entfernen: Zu gefährlich und rechtlich heikel. Klärt über eure UNB, wer beauftragt wird.
  3. Fallen im Frühjahr: Februar bis Mai können selektive Fallen Königinnen abfangen. Achtet auf bienenfreundliche Konstruktionen.
  4. Fluglochschutz: Spezielle Gitter oder verengte Fluglocheingänge reduzieren den Beutedruck.
  5. Vernetzt euch: Imkervereine können gemeinsam Fachleute beauftragen und Kosten teilen.
  6. Förderprogramme nutzen: Bayern hat z.B. ein konkretes Förderprogramm.

Neue Forschungsansätze

Die Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim koordiniert seit 2024 die zentrale Forschung. Auch die Universität Bonn hat ein eigenes Hornissen-Management-Team aufgebaut, um die Art auf ihren rund 350 Standorten professionell zu managen.

Eine aktuelle Studie (Januar 2026, Applied Sciences) hat verschiedene selektive mechanische Fallen getestet und gibt konkrete Empfehlungen für effektive Fallen-Köder-Kombinationen.

Der Wechsel von Ausrottung zu Management bedeutet nicht, dass die Bedrohung geringer geworden ist. Es bedeutet, dass wir uns aktiv informieren müssen, was in unserem Landkreis gilt.

Meldet jede Sichtung – egal was die Rechtslage sagt. Und informiert euch bei eurer UNB, was bei euch vor Ort gilt. Jede Meldung hilft.

Melde dich jetzt für die Imkereiverwaltung an!