Varroamilbe (Varroa destructor)
Lexikon
Die Varroamilbe ist der bedeutendste Parasit der Honigbiene.
Die Varroamilbe ist der bedeutendste Parasit der Honigbiene. Sie stammt ursprünglich von der Östlichen Honigbiene und wurde in den 1970er Jahren nach Deutschland eingeschleppt. Auf unsere Honigbiene war sie nicht abgestimmt, weshalb unbehandelte Völker in der Regel eingehen. Die erwachsene weibliche Milbe ist braun, oval abgeflacht und mit bloßem Auge gut zu erkennen, etwa wenn sie zwischen den Hinterleibssegmenten einer Biene sitzt oder als brauner Punkt im Gemüll liegt.
Entscheidend für das Verständnis ist der Vermehrungszyklus. Die Muttermilbe kriecht kurz vor der Verdeckelung in eine Brutzelle und vermehrt sich dort geschützt unter dem Zelldeckel. In der länger verdeckelten Drohnenbrut können mehr Tochtermilben heranwachsen als in Arbeiterinnenbrut, deshalb wird Drohnenbrut deutlich stärker befallen. Die Milben ernähren sich von Körpersubstanz der Larven, Puppen und erwachsenen Bienen. Die Varroose ist damit weder eine reine Brutkrankheit noch eine Krankheit der erwachsenen Biene, sondern ein Parasitenbefall, der beide Seiten trifft.
Der Schaden entsteht doppelt. Schon eine einzige Milbe in der Zelle schwächt die schlüpfende Biene, mehrere Milben führen zu Missbildungen oder zum Absterben. Dazu überträgt die Milbe Viren, allen voran das Flügeldeformationsvirus. Kritisch wird es im Spätsommer: Wenn Brutumfang und Bienenzahl zurückgehen, steigt der Befallsgrad schlagartig an, und genau dann werden die Winterbienen aufgezogen. Hinzu kommt die Reinvasion, also das Einschleppen von Milben aus zusammenbrechenden Völkern der Umgebung durch Verflug und Räuberei.
In der Praxis führen mehrere Bausteine zum Ziel: regelmäßige Befallskontrolle über Gemülldiagnose oder Bienenproben, biotechnische Maßnahmen wie das Ausschneiden von Drohnenbrut, Ablegerbildung oder Brutentnahme, und darauf abgestimmt eine Behandlung mit zugelassenen Tierarzneimitteln. Jede Behandlung braucht anschließend eine Erfolgskontrolle. Rechtlich gilt in Deutschland seit dem 11. März 2026 die Tierseuchenmeldeverordnung: Die Varroose steht dort in Anlage 2; Nachweis oder Verdacht sind nach Paragraf 3 unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Die zwingenden behördlichen Maßnahmen bei Verdacht oder Ausbruch, etwa die Absonderung nach Paragraf 5 des Tiergesundheitsgesetzes, knüpft die Verordnung aber nur an die Seuchen der Anlage 1, also die Amerikanische Faulbrut, den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer und den Befall mit Tropilaelaps-Milben. Zugleich verpflichtet die Bienenseuchen-Verordnung den Besitzer, alle Völker eines befallenen Standes jährlich gegen Varroatose zu behandeln.