Sortenhonig
Lexikon
Als Sortenhonig bezeichnet man Honig, der überwiegend von einer bestimmten Pflanzenart stammt und deshalb mit einer botanischen Bezeichnung wie Rapshonig, Akazienhonig oder Lindenhonig verkauft werden darf.
Als Sortenhonig bezeichnet man Honig, der überwiegend von einer bestimmten Pflanzenart stammt und deshalb mit einer botanischen Bezeichnung wie Rapshonig, Akazienhonig oder Lindenhonig verkauft werden darf. Die Honigverordnung verlangt dafür, dass der eingefüllte Honig überwiegend den genannten Blütenpflanzen entstammt und entsprechende sensorische, mikroskopische und chemisch physikalische Merkmale dieser Pflanze aufweist, sodass eine reine Behauptung auf dem Etikett nicht ausreicht.
Ob ein Honig tatsächlich einer bestimmten Sorte entspricht, wird in der Praxis über eine Kombination mehrerer Methoden geprüft. Dazu gehören die sensorische Prüfung von Farbe, Geruch und Geschmack, physikalisch chemische Kennwerte wie die elektrische Leitfähigkeit oder das Verhältnis von Fruchtzucker zu Traubenzucker, sowie vor allem die mikroskopische Pollenanalyse. Die Leitsätze für Honig legen für viele Sorten eigene Mindestanteile bestimmter Pollen fest, die je nach Pflanze stark schwanken können, weil manche Blütenarten im Verhältnis zur tatsächlich gesammelten Nektarmenge sehr viel oder sehr wenig Pollen produzieren.
Ein häufiger Fehler beim Einordnen von Sortenhonig ist, den Pollenanteil im Honig eins zu eins mit dem Trachtanteil gleichzusetzen. Manche Pflanzen wie Robinie oder Lavendel sind im Honig deutlich unterrepräsentiert, sodass schon ein vergleichsweise niedriger Pollenanteil für eine echte Sortenbestimmung ausreicht, während andere Pflanzen wie Raps stark überrepräsentiert sind und daher sehr hohe Pollenanteile im Honig erwartet werden, ohne dass der Trachtanteil tatsächlich höher wäre.