Met
Lexikon
Met, auch Honigwein, entsteht durch die Vergärung von Honig in Wasser.
Met, auch Honigwein, entsteht durch die Vergärung von Honig in Wasser. Rechtlich ist er kein Wein im Sinne des Weingesetzes, sondern wird zusammen mit den Fruchtweinen in den Leitsätzen für weinähnliche Getränke des Deutschen Lebensmittelbuchs beschrieben.
Dort ist Honigwein als Erzeugnis aus einem Gewichtsteil Honig mit höchstens zwei Gewichtsteilen Wasser ohne Zusatz von Zucker beschrieben. Verlangt werden mindestens 5,5 Volumenprozent Alkohol und mindestens 16 Gramm je Liter zuckerfreier Extrakt, der belegt, dass nicht mehr Wasser zugesetzt wurde als erlaubt. Der Gehalt an flüchtiger Säure darf 1,2 Gramm je Liter nicht überschreiten, ein höherer Wert weist meist auf eine bakterielle Fehlgärung hin.
Zur Ansäuerung ist in Deutschland Zitronensäure vorgesehen, Österreich und die Schweiz lassen zusätzlich Mostmilchsäure zu. Eine Aromatisierung mit Gewürzen oder Hopfen ist zulässig.
Für die Praxis wichtig: Verkehrsfähiger Honig enthält zu viel Zucker, als dass Hefe darin zügig arbeiten könnte, deshalb wird er in Wasser gelöst. Aus gärigem Honig sollte kein Met angesetzt werden, weil dessen unangenehme Aromen erhalten bleiben.