Imker-Honig-Glas
Lexikon
Das Imker-Honig-Glas mit dem Gewährverschluss des Deutschen Imkerbundes ist ein eingetragenes Warenzeichen und keine bloße Verpackung.
Das Imker-Honig-Glas mit dem Gewährverschluss des Deutschen Imkerbundes ist ein eingetragenes Warenzeichen und keine bloße Verpackung. Wer es benutzen will, muss Mitglied in einem angeschlossenen Imkerverein sein, einen Warenzeichen-Nutzungsvertrag abschließen und einen Fachkundenachweis Honig erbringen.
Mit dem Zeichen verpflichtet sich der Imker auf Qualitätsanforderungen, die über die Honigverordnung hinausgehen. Bekanntestes Beispiel ist der Wassergehalt: Die Honigverordnung lässt in der Regel höchstens 20 Prozent zu, die Qualitätsrichtlinien des Deutschen Imkerbundes verlangen unter 18 Prozent. Auch bei Enzymaktivität und Hydroxymethylfurfural liegen die Anforderungen strenger, und der Honig muss aus deutscher Erzeugung stammen.
Der Gewährverschluss trägt die Kennnummer des Imkers und dient zugleich als Erstöffnungsschutz. Stichprobenkontrollen im Rahmen der Marktüberwachung prüfen, ob die zugesagte Qualität eingehalten wird. Wer das Zeichen nicht nutzt, verkauft seinen Honig in neutralen Gläsern und ist dann allein an die Honigverordnung und die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften gebunden. Vergleichbare Verbandszeichen gibt es in Österreich und der Schweiz mit eigenen Regelwerken.