Honigverordnung
Lexikon
Die Honigverordnung ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Honig in Deutschland und setzt die europäische Honigrichtlinie in nationales Recht um.
Die Honigverordnung ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Honig in Deutschland und setzt die europäische Honigrichtlinie in nationales Recht um. Sie legt unter anderem fest, was überhaupt als Honig bezeichnet werden darf, welche Honigarten es gibt und welche Angaben auf dem Etikett stehen müssen. Nach der Definition der Verordnung ist Honig der natursüße Stoff, den Honigbienen aus Nektar von Pflanzen oder aus Ausscheidungen von Pflanzensaugern auf lebenden Pflanzenteilen erzeugen, indem sie ihn sammeln, mit körpereigenen Stoffen umwandeln und im Bienenstock zur Reife bringen.
Die Verordnung unterscheidet unter anderem Blütenhonig, Honigtauhonig, Wabenhonig, Tropfhonig, Schleuderhonig, Presshonig und Backhonig, und schreibt vor, dass auf jedem Etikett das Ursprungsland oder bei Mischungen alle beteiligten Länder in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils angegeben werden müssen. Verboten sind ausdrücklich das Zusetzen honigfremder Stoffe, ein künstlich veränderter Säuregrad sowie eine zu starke Erhitzung, die die Enzyme im Honig erheblich oder vollständig zerstört. Auch das Trocknen von Honig mit technischen Geräten ist nach der Verordnung nicht erlaubt, weil dem Honig dabei etwas entzogen wird, was den Vorgaben widerspricht.
Wichtig ist, die Honigverordnung klar von den freiwilligen Leitsätzen für Honig und erst recht von den strengeren Qualitätsrichtlinien des Deutschen Imkerbundes zu unterscheiden. Während die Honigverordnung die verbindliche gesetzliche Mindestanforderung für alle Honige in Deutschland darstellt, deren Nichteinhaltung eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat sein kann, sind die Vorgaben des Imkerbundes ein freiwilliger Vereinsstandard, den nur Imker erfüllen müssen, die ihren Honig unter dem Warenzeichen Echter Deutscher Honig verkaufen wollen.