Honigkennzeichnung
Lexikon
Auf ein Honigglas gehören die Verkehrsbezeichnung, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers und die Angabe des Ursprungslandes.
Auf ein Honigglas gehören die Verkehrsbezeichnung, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers und die Angabe des Ursprungslandes. Ein Zutatenverzeichnis entfällt, weil Honig aus einer einzigen Zutat besteht. Pollen ist dabei kein Zusatz, sondern ein natürlicher Bestandteil.
Bei der Ursprungsangabe hat sich die Rechtslage geändert. Seit dem 14. Juni 2026 gilt die geänderte Honigverordnung, die die europäische Frühstücksrichtlinie umsetzt. Stammt der Honig aus mehr als einem Land, müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zusammen mit dem jeweiligen Prozentsatz genannt werden, und zwar im Hauptsichtfeld. Zulässig ist eine Abweichung von fünf Prozent je Anteil. Die früheren Sammelangaben wie Mischung von Honig aus EU-Ländern sind damit hinfällig. Bei Packungen unter dreißig Gramm dürfen die Länderkürzel verwendet werden. Für einen Imker, der nur eigenen Honig abfüllt, ändert sich nichts, dort steht Deutschland.
Die Schriftgröße ist vorgegeben: für die Pflichtangaben mindestens 1,2 Millimeter x-Höhe, bei sehr kleinen Packungen 0,9 Millimeter. Für die Füllmengenangabe gelten eigene Mindesthöhen, bei einem 500-Gramm-Glas sind es vier Millimeter.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum legt der Imker selbst fest. Die verbreiteten zwei Jahre sind eine Empfehlung und keine Vorschrift. Backhonig trägt zusätzlich den Hinweis, dass er nur zum Kochen und Backen bestimmt ist.