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Blütenhonig

Lexikon

Blütenhonig, in der Honigverordnung auch Nektarhonig genannt, ist Honig, der vollständig oder überwiegend aus dem Nektar von Pflanzen stammt.

Blütenhonig, in der Honigverordnung auch Nektarhonig genannt, ist Honig, der vollständig oder überwiegend aus dem Nektar von Pflanzen stammt. Er ist damit die Gegenbezeichnung zum Honigtauhonig, der überwiegend aus den Ausscheidungen pflanzensaugender Insekten oder aus Sekreten lebender Pflanzenteile gewonnen wird.

Unterschieden werden die beiden vor allem über die elektrische Leitfähigkeit. Für Honig im Allgemeinen und für Mischungen gilt ein Höchstwert von 0,8 Millisiemens je Zentimeter, für Honigtauhonig und Kastanienhonig ein Mindestwert von 0,8. Für einige Sorten wie Heide, Linde, Eukalyptus und Erdbeerbaum gilt diese Regel ausdrücklich nicht.

Auch beim Zuckergehalt zieht die Verordnung eine Grenze: Blütenhonig muss mindestens 60 Gramm Fruktose und Glukose je 100 Gramm enthalten, Honigtauhonig und dessen Mischungen mit Blütenhonig mindestens 45 Gramm.

Typische Blütenhonige in Mitteleuropa sind Raps, Obstblüte, Löwenzahn, Robinie, Linde und Sonnenblume. In der Praxis ist ein Frühtrachthonig fast immer ein Blütenhonig, während in der Sommertracht je nach Jahr und Standort erhebliche Honigtauanteile dazukommen können.

Quellen (3)

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