Backhonig
Lexikon
Backhonig ist nach der Honigverordnung Honig, der für industrielle Zwecke oder als Zutat für andere Lebensmittel geeignet ist und der einen fremden Geschmack oder Geruch aufweisen, in Gärung übergegangen sein, gegoren haben oder überhitzt worden sein kann.
Backhonig ist nach der Honigverordnung Honig, der für industrielle Zwecke oder als Zutat für andere Lebensmittel geeignet ist und der einen fremden Geschmack oder Geruch aufweisen, in Gärung übergegangen sein, gegoren haben oder überhitzt worden sein kann. Auch Honig, dem Fremdstoffe so entzogen wurden, dass Pollen in erheblichem Maße entfernt wurden, fällt darunter.
Wer Backhonig abgibt, muss ihn mit dem Hinweis nur zum Kochen und Backen kennzeichnen. Die Bezeichnung darf nicht durch das Wort Honig ersetzt und nicht um eine Sorten- oder Herkunftsangabe ergänzt werden.
Für Backhonig gelten eigene Grenzwerte. Der Wassergehalt darf im Allgemeinen bis 23 Prozent betragen, bei Heidekraut bis 25 Prozent, und die Anforderungen an HMF und Diastase entfallen.
Für den Imker ist Backhonig kein Ausweg für schlecht gewordene Ware, sondern eine eigene Verkehrsbezeichnung mit klaren Pflichten. Gäriger Honig darf ausdrücklich nicht mehr als Speisehonig vermarktet werden, und für den eigenen Bestand ist er ebenfalls ungeeignet, weil er eine hohe Zahl an Hefesporen mitbringt.