Wanderung
Lexikon
Als Wanderung bezeichnet man das Verstellen ganzer Bienenvölker an einen anderen Standort, meist um eine bestimmte Tracht wie Raps, Wald- oder Lindenblüte zu nutzen oder um Obst- und Sonderkulturen für die Bestäubung zu versorgen.
Als Wanderung bezeichnet man das Verstellen ganzer Bienenvölker an einen anderen Standort, meist um eine bestimmte Tracht wie Raps, Wald- oder Lindenblüte zu nutzen oder um Obst- und Sonderkulturen für die Bestäubung zu versorgen. Die Völker werden dazu in verschlossenen oder gut belüfteten Beuten transportiert, bevorzugt in den kühlen Morgen- oder Abendstunden beziehungsweise nachts, damit die Bienen ruhig bleiben.
Wer mit Bienen wandert, muss in Deutschland die Vorgaben der Bienenseuchen-Verordnung beachten. Nach Paragraph 5 der Verordnung darf ein Volk nur an einen neuen, ausserhalb des bisherigen Landkreises liegenden Standort verbracht werden, wenn ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorliegt, das die Freiheit von Amerikanischer Faulbrut bestätigt und belegt, dass der Herkunftsort nicht in einem Sperrbezirk liegt. Dieses Zeugnis darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein. Nach der Ankunft am neuen Standort muss der Imker dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen und das gültige Gesundheitszeugnis vorlegen.
Zusätzlich schreibt Paragraph 5a der Bienenseuchen-Verordnung vor, dass am Wanderstand ein gut sichtbares, dauerhaftes Schild mit Name, Anschrift und Anzahl der aufgestellten Völker angebracht werden muss. Der Imker ist zudem verpflichtet, seuchenrechtlich erforderliche Kontrollen durch den Amtstierarzt zu dulden. Diese Regeln dienen vor allem dazu, die Verbreitung der anzeigepflichtigen Amerikanischen Faulbrut über Wanderungen hinweg einzudämmen, da Krankheiten sich durch das Verstellen von Völkern sonst schnell über große Entfernungen ausbreiten könnten.