Große und Kleine Wachsmotte
Krankheiten
In Mitteleuropa treten zwei Wachsmottenarten auf: die Große Wachsmotte Galleria mellonella und die Kleine Wachsmotte Achroia grisella.
In Mitteleuropa treten zwei Wachsmottenarten auf: die Große Wachsmotte Galleria mellonella und die Kleine Wachsmotte Achroia grisella. Die erwachsenen Falter richten keinen Schaden an, sie legen nur Eier in Ritzen von Beuten und Wabenlagern ab. Den Schaden verursachen die Larven, die sich vor allem von Pollenresten, von den Kokons geschlüpfter Bienen und von den Häutungsresten in dunklen Brutwaben ernähren.
Erkennbar ist der Befall an Gespinstgängen über und in den Waben, an feinem Kot in Form kleiner dunkler Körnchen, an durchfressenen Mittelwänden und an zerstörten Zellwänden. Im Extremfall bleibt von einer Brutwabe nur noch ein Gespinstklumpen übrig. Am Bienenvolk selbst zeigt sich Befall meist erst, wenn das Volk zu schwach ist, um die Waben zu besetzen und zu verteidigen. Ein starkes, volkstarkes Bienenvolk hält die Wachsmotte selbst in Schach.
Das eigentliche Problem ist das Wabenlager. Bei sommerlicher Wärme entwickeln sich die Larven schnell, dunkle Brutwaben mit Pollenresten sind besonders gefährdet, während helle, nie bebrütete Waben kaum befallen werden. Vorbeugend gilt deshalb: alte Brutwaben zügig ausschmelzen, Waben hell, kühl, trocken und luftig lagern, etwa in offenen Türmen mit Luftzug, und den Wabenbestand konsequent erneuern.
Zur Behandlung von Vorratswaben eignet sich das biologische Präparat auf Basis von Bacillus thuringiensis, das gegen die Larven wirkt und bienenverträglich ist. Waben lassen sich außerdem durch Kälte entseuchen, indem man sie ausreichend lange tief einfriert. Das Ausschwefeln von Leerwaben in geschlossenen Räumen ist ein klassisches Verfahren, wirkt jedoch nicht gegen die Eier, weshalb die Behandlung im Abstand von etwa zehn bis vierzehn Tagen wiederholt werden muss.
Zu unterlassen ist der Einsatz von Mitteln, die sich im Wachs anreichern und in den Honig übergehen können, etwa Paradichlorbenzol. Solche Rückstände sind in der Imkerei nicht akzeptabel, weil Wachs im Kreislauf bleibt. Ebenso sollten befallene Waben nicht in gesunde Völker gehängt und Wabenabfälle nicht offen am Stand liegen gelassen werden. Eine Anzeigepflicht besteht nicht.