Bienenvölker anmelden
Arbeiten am Bienenstand
Wer Bienen halten will, hat das spätestens zu Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, unter Angabe der Zahl der Völker und ihres Standortes.
Wer Bienen halten will, hat das spätestens zu Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, unter Angabe der Zahl der Völker und ihres Standortes. Die Behörde führt darüber ein Register und erteilt eine Registriernummer. Eine Freigrenze gibt es nicht: Auch ein einziges Volk ist anzuzeigen, und ob als Hobby oder zum Erwerb gehalten wird, spielt keine Rolle.
Wie viele Stellen zu benachrichtigen sind, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Hessen etwa geht die Anzeige an drei Stellen, an das Veterinäramt, an den Landesverband für Leistungsprüfungen und an die Tierseuchenkasse. Auch die Meldung an die Tierseuchenkasse ist unterschiedlich geregelt: Baden-Württemberg hat sie zum Jahr 2026 auf eine Direktmeldung mit dem Stichtag 1. Mai umgestellt, Nordrhein-Westfalen verlangt den voraussichtlichen Jahreshöchstbestand.
Änderungen des Standorts sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Die Tierseuchenkasse ist eine Solidargemeinschaft, aus der im Seuchenfall Entschädigungen und Kosten für Tötung, Beseitigung und Desinfektion getragen werden; unvollständige oder zu niedrige Meldungen können dann zu Kürzungen führen. Eine unterlassene oder verspätete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit.