Veterinäramt
Lexikon
Das Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ist für den Imker die zuständige Behörde in allen tierseuchenrechtlichen Fragen.
Das Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ist für den Imker die zuständige Behörde in allen tierseuchenrechtlichen Fragen. Dort meldet er seine Bienenhaltung an, dort bekommt er die Registriernummer, von dort kommt das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis für die Wanderung, und dort ist ein Seuchenverdacht anzuzeigen.
Der Amtstierarzt ordnet im Seuchenfall die Untersuchung der Bestände an, richtet den Sperrbezirk ein und hebt ihn wieder auf, wenn die Seuche erloschen ist. Unterstützt wird er von Bienensachverständigen, das sind ehrenamtlich oder nebenamtlich tätige, geschulte Imker, die Futterkranzproben ziehen, Stände in Augenschein nehmen und die Sanierung fachlich begleiten.
Für den Imker ist wichtig zu wissen, dass das Veterinäramt nicht nur Kontrollbehörde ist, sondern auch Ansprechpartner. Bei Unsicherheiten über die Anwendung eines Tierarzneimittels, über die Verkehrsfähigkeit von Honig nach einer Behandlung oder über die Vorgaben beim Wandern ist die Auskunft von dort verbindlich, anders als Ratschläge aus Foren. Die Tierarzneimittelüberwachung, die das Bestandsbuch prüft, ist je nach Bundesland beim Veterinäramt oder bei einem Landesamt angesiedelt.