Tropilaelaps-Milbe
Krankheiten
Tropilaelaps-Milben sind Brutparasiten der Honigbiene und stammen ursprünglich aus Asien, wo sie an den dortigen Riesenhonigbienen leben.
Tropilaelaps-Milben sind Brutparasiten der Honigbiene und stammen ursprünglich aus Asien, wo sie an den dortigen Riesenhonigbienen leben. Von den bekannten Arten nutzen mehrere auch die Westliche Honigbiene als Wirt. Die Milben sind braunrot, länglich und etwa 0,8 bis 1 Millimeter lang, damit deutlich kleiner und schmaler als die breit ovale Varroamilbe. Sie bewegen sich auffallend schnell über die Waben.
Die Milben vermehren sich in der verdeckelten Brut und schädigen Larven und Puppen. Der Entwicklungszyklus ist kürzer als bei der Varroamilbe, die Vermehrung verläuft entsprechend rasant. Ein befallenes Volk kann innerhalb weniger Wochen zusammenbrechen. Am Volk zeigen sich lückenhafte Brut, geöffnete und eingesunkene Zelldeckel, verkrüppelte und geschädigte Jungbienen sowie kriechende Bienen vor dem Flugloch, ein Bild, das an einen sehr starken Varroabefall erinnert.
Ein wichtiger biologischer Unterschied zur Varroamilbe: Tropilaelaps kann sich an erwachsenen Bienen nicht dauerhaft ernähren und stirbt in einem brutfreien Volk nach wenigen Tagen ab. Brutfreie Perioden, wie sie in Mitteleuropa im Winter natürlich auftreten oder sich imkerlich herstellen lassen, sind deshalb ein wirksamer Ansatzpunkt.
In Europa ist die Milbe bisher nicht etabliert, es gibt jedoch Nachweise an der Westlichen Honigbiene in Georgien, und Fachleute rechnen mit einer weiteren Ausbreitung. Für die Praxis heißt das vor allem: Wachsamkeit bei der routinemäßigen Gemüllkontrolle. Wer bei der Bestimmung des natürlichen Milbenfalls neben den bekannten Varroamilben auffällig schmale, schnelle Milben findet, sollte diese sichern und untersuchen lassen.
Der Befall mit Tropilaelaps-Milben ist in Deutschland und der EU anzeigepflichtig. Jeder Verdacht ist unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Nach der Bienenseuchen-Verordnung wird bei amtlicher Feststellung das Gebiet in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Bienenstand zum Sperrbezirk erklärt, die weiteren Maßnahmen ordnet die Behörde an. Eigenmächtige Behandlungsversuche, das Wandern oder die Abgabe verdächtiger Völker sind zu unterlassen.