Tracheenmilbe (Acarapiose)
Krankheiten
Die Tracheenmilbe Acarapis woodi ist ein winziger, etwa ein Zehntelmillimeter großer Parasit, der im vorderen Tracheenpaar erwachsener Bienen lebt.
Die Tracheenmilbe Acarapis woodi ist ein winziger, etwa ein Zehntelmillimeter großer Parasit, der im vorderen Tracheenpaar erwachsener Bienen lebt. Die Milben dringen in die Atemöffnungen junger Bienen ein, vermehren sich dort und ernähren sich von der Hämolymphe. Die Tracheen werden dabei geschädigt und verfärben sich dunkel, die Atemleistung sinkt. Die Krankheit wird auch Acarapiose oder Milbenseuche genannt.
Schwacher Befall bleibt in der Regel unbemerkt. Bei starkem Befall fallen vor allem nach dem Winter und im Vorfrühling flugunfähige Bienen auf, die vor dem Flugloch krabbeln und hüpfen und sich in Grüppchen sammeln. Häufig beschrieben wird eine abgespreizte Flügelhaltung. Weil über die geschädigten Tracheen zusätzlich Bakterien und Viren eindringen können, kommen Lähmungserscheinungen hinzu. Ein sicherer Nachweis ist nur im Labor möglich, durch mikroskopische Untersuchung von Brustpräparaten der Bienen.
Die Tracheenmilbe kommt in nahezu allen europäischen Ländern und weltweit vor, in Nordamerika trat sie in den vergangenen Jahrzehnten seuchenhaft auf. In der mitteleuropäischen Imkerei hat sie heute vergleichsweise geringe Bedeutung, unter anderem weil die routinemäßige Behandlung gegen die Varroamilbe mit Ameisensäure die Tracheenmilbe mit erfasst.
Vorbeugend zählen eine sorgfältige Spätsommerpflege, starke und vitale Völker, regelmäßige Verjüngung des Bienenbestandes durch junge Königinnen sowie Zurückhaltung beim Zukauf von Königinnen und Bienenpaketen aus unbekannten Beständen. Schwer geschädigte Völker sind in der Regel nicht mehr zu erhalten.
Rechtlich ist die Lage länderabhängig. In Deutschland gehört die Acarapiose nicht zu den anzeigepflichtigen Bienenseuchen, anzeigepflichtig sind dort nur Amerikanische Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer und Tropilaelaps-Milbe. In der Schweiz gilt die Tracheenmilben-Krankheit als zu überwachende Tierseuche, dort müssen Bieneninspektoren und Labore Fälle und Verdachtsfälle dem Kantonstierarzt melden. Wer Bienen über Grenzen bewegt, sollte die jeweiligen Vorgaben prüfen.