Tierseuchenkasse
Lexikon
Die Tierseuchenkassen sind Einrichtungen der Bundesländer.
Die Tierseuchenkassen sind Einrichtungen der Bundesländer. Sie sammeln Beiträge der Tierhalter und leisten daraus Entschädigungen für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet wurden, sowie Beihilfen für Vorsorge und Untersuchungen.
Für Imker gilt: Ob Bienen bei der Tierseuchenkasse überhaupt gemeldet und beitragspflichtig sind, entscheidet jedes Bundesland für sich. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind Bienenvölker zu melden, mit unterschiedlichen Stichtagen und Meldegrößen. In Bayern und Niedersachsen sind Bienen dagegen nicht meldepflichtig. Wer umzieht oder Stände in mehreren Ländern hat, muss das im Blick behalten.
Unabhängig von der Beitragspflicht erbringen mehrere Kassen Leistungen rund um die Bienengesundheit, etwa die Kostenübernahme für Futterkranzuntersuchungen im Faulbrutmonitoring, Aufwandsentschädigungen für Bienensachverständige und Zuschüsse zu Schulungen.
Die Tierseuchenkasse ist strikt zu trennen von der Versicherung über den Imkerverein. Diese deckt Diebstahl, Sturm, Brand, Transportschäden und Haftpflicht ab, Schäden durch Bienenkrankheiten und Seuchen sind dort ausdrücklich ausgeschlossen.