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Tierarzneimittel

Lexikon

Jedes Mittel, das zur Behandlung einer Krankheit am Bienenvolk eingesetzt wird, ist ein Tierarzneimittel und muss ein staatliches Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

Jedes Mittel, das zur Behandlung einer Krankheit am Bienenvolk eingesetzt wird, ist ein Tierarzneimittel und muss ein staatliches Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Neben der Zulassung eines einzelnen Produktes gab es lange die Standardzulassung, die nicht ein Produkt, sondern eine Rezeptur legalisierte. Für Honigbienen betraf das Ameisensäure 60 Prozent, Milchsäure 15 Prozent und Oxalsäuredihydrat-Lösung, jeweils ad usum veterinarium. Mit der europäischen Tierarzneimittelverordnung entfällt dieser Weg. Präparate, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach der Übergangsregelung des Tierarzneimittelgesetzes noch bis zum 29. Januar 2027 bereitgestellt werden, danach braucht jedes Mittel eine eigene Zulassung.

Die Mittel unterscheiden sich in der Verkaufsabgrenzung. Freiverkäufliche Präparate gibt es im Imkerfachhandel, apothekenpflichtige nur in der Apotheke, verschreibungspflichtige nur gegen tierärztliches Rezept. Von den synthetischen Varroaziden sind die flumethrinhaltigen Präparate apothekenpflichtig, die amitrazhaltigen verschreibungspflichtig. Die Dokumentationspflicht im Bestandsbuch gilt für alle drei Gruppen gleichermaßen.

Wichtig ist, dass ein Mittel nur so angewendet werden darf, wie es die Kennzeichnung vorsieht, also in der angegebenen Menge, Dosierung und Anwendungsdauer. Wer davon abweichen will oder ein Mittel außerhalb seiner Zulassung einsetzen möchte, braucht einen Tierarzt. Bio-zertifizierte Betriebe dürfen synthetische Varroazide nicht verwenden.

Welche Präparate aktuell zugelassen sind, ändert sich. Verbindlich ist die Zulassungsdatenbank der Behörden, in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, für zentral zugelassene Mittel die Produktdatenbank der Europäischen Union. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Zulassungslisten, ein in Deutschland zugelassenes Mittel ist dort nicht automatisch erlaubt.

Quellen (4)

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