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Sperrbezirk

Lexikon

Wird an einem Bienenstand die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt, erklärt die zuständige Behörde das Gebiet in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer um diesen Stand zum Sperrbezirk.

Wird an einem Bienenstand die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt, erklärt die zuständige Behörde das Gebiet in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer um diesen Stand zum Sperrbezirk. In der Praxis wird der Radius je nach Lage auch größer gezogen.

Im Sperrbezirk dürfen Bienenvölker, Waben, Wabenteile, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht von ihrem Standort entfernt und nicht in den Bezirk hineingebracht werden. Wandern ist damit weder hinein noch hinaus möglich, und auch der Verkauf von Völkern oder gebrauchtem Material ruht. Alle Stände im Sperrbezirk werden amtlich untersucht, in aller Regel über Futterkranzproben.

Die Maßnahmen werden erst aufgehoben, wenn die Amerikanische Faulbrut als erloschen gilt. Bis dahin vergehen häufig mehrere Monate, oft über eine ganze Saison. Betroffen ist nicht nur der Stand mit dem Ausbruch, sondern jeder Imker im Umkreis, auch wenn seine eigenen Völker gesund sind.

Für den Imker heißt das zweierlei. Erstens ist ein Sperrbezirk der Grund, warum beim Wandern das Gesundheitszeugnis ausdrücklich bestätigen muss, dass der Herkunftsort nicht in einem Sperrbezirk liegt. Zweitens lohnt sich die freiwillige Futterkranzprobe: Wer den Erreger früh findet, verhindert den Ausbruch und damit die Sperrmaßnahmen für die ganze Nachbarschaft.

Quellen (3)

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Am Volk eintragen, zu Hause ist alles schon da. Auch wenn am Stand kein Netz ist.

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