Logo von iBeekeeper iBeekeeper

Pestizidvergiftung

Krankheiten

Eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel zeigt sich meist als plötzlich einsetzender, ungewöhnlich hoher Totenfall vor den Fluglöchern und im Umfeld der betroffenen Völker, oft an mehreren Völkern eines Standes gleichzeitig.

Eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel zeigt sich meist als plötzlich einsetzender, ungewöhnlich hoher Totenfall vor den Fluglöchern und im Umfeld der betroffenen Völker, oft an mehreren Völkern eines Standes gleichzeitig. Auch im Volk selbst finden sich tote Bienen. Betroffen sind vor allem die Sammlerinnen, weshalb ein Volk innerhalb weniger Tage stark ausdünnen kann, während Brut und Futter zunächst unverändert bleiben.

Typische Beobachtungen sind flugunfähige Bienen, die vor der Beute krabbeln und zuckende, krampfartige oder kreisende Bewegungen zeigen, bis sie verenden. Häufig findet man tote Bienen mit ausgestrecktem Rüssel. Heimkehrende Sammlerinnen werden am Flugloch abgewiesen. Charakteristisch ist, dass die Symptome nach etwa zwei bis drei Tagen wieder abklingen, weil die Sammlerinnen fehlen, das Mittel an Wirkung verliert oder die behandelte Fläche etwa nach Regen nicht mehr angeflogen wird.

Bei Verdacht zählt Schnelligkeit. Die Probenahme geschädigter Bienen sollte innerhalb von etwa 24 Stunden erfolgen, sinnvollerweise durch einen Bienensachverständigen. Benötigt wird eine ausreichende Menge, üblicherweise mindestens rund 100 Gramm Bienen, was etwa tausend Tieren oder einem Honigglas entspricht. Pflanzenproben aus dem verdächtigen Bestand sollten nur durch die zuständige Behörde gezogen werden. Alle Proben sind kühl zu lagern und zügig zu versenden.

Untersucht werden die Proben von der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen am Julius Kühn-Institut in Braunschweig, die diese Aufgabe nach Paragraf 57 des Pflanzenschutzgesetzes für alle Bundesländer wahrnimmt. Für betroffene Imkerinnen und Imker ist die Untersuchung kostenfrei, es ist ein Antragsformular auszufüllen. Parallel sollte der zuständige Pflanzenschutzdienst informiert werden. Der Befund ist die Grundlage für Ansprüche gegenüber der Imkerversicherung und gegebenenfalls für zivilrechtliche Forderungen.

Rechtlich regelt die Bienenschutzverordnung, dass als bienengefährlich eingestufte Pflanzenschutzmittel nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden dürfen. Zu unterlassen ist es, den Totenfall vor der Probenahme zu beseitigen, die Beuten zu reinigen oder die Völker sofort umzustellen, weil damit die Beweismittel verloren gehen. Ebenfalls wenig hilfreich sind vorschnelle Schuldzuweisungen: Krabbelbienen und hoher Totenfall können auch durch Virosen verursacht sein, weshalb erst die Untersuchung Klarheit schafft.

Quellen (4)

Alle Begriffe im Überblick

Die nächste Durchsicht schon digital dokumentieren

Am Volk eintragen, zu Hause ist alles schon da. Auch wenn am Stand kein Netz ist.

Kostenlos starten