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Oxuvar

Behandlungsmittel

Oxuvar ist ein oxalsäurehaltiges Tierarzneimittel, das in zwei Varianten geführt wird.

Oxuvar ist ein oxalsäurehaltiges Tierarzneimittel, das in zwei Varianten geführt wird. Die 3,5-prozentige Lösung entspricht der Standardzulassung und ist ausschließlich zum Träufeln bestimmt. Die 5,7-prozentige Variante ist ein Konzentrat, das je nach Verwendungszweck unterschiedlich verdünnt wird und sowohl zum Träufeln als auch zum Sprühen zugelassen ist. Damit steht neben der Milchsäure eine zweite Säure für die Sprühanwendung zur Verfügung.

Für das Träufeln wird aus dem Konzentrat mit Haushaltszucker die gebrauchsfertige, etwa 3,5-prozentige Lösung hergestellt. Sie wird handwarm auf die Bienen in den besetzten Wabengassen gegeben. Die Menge richtet sich nach dem Rähmchenmaß: bei kleineren Rähmchen wie Deutsch Normal, Zander oder Simplex etwa 3 bis 4 Milliliter je Wabengasse, bei großen Rähmchen wie Dadant 5 bis 6 Milliliter, insgesamt höchstens 50 Milliliter je Volk. Bei zweizargigen Völkern wird zuerst die untere, dann die obere Zarge behandelt. Voraussetzung ist ein brutfreies Volk, denn Oxalsäure wirkt über Kontakt und dringt nicht in verdeckelte Brutzellen ein. Der klassische Termin ist die Restentmilbung im Spätherbst oder Winter.

Für das Sprühen wird das Konzentrat dagegen nur mit Trinkwasser auf eine etwa 3-prozentige Lösung verdünnt, ohne Zuckerzusatz. Aufgesprüht werden bei Temperaturen über 8 Grad etwa 2 bis 4 Milliliter je vollständig bienenbesetzter Wabenseite, höchstens rund 80 Milliliter je Bienenstock. Die Waben werden in einem Winkel von etwa 45 Grad besprüht, damit möglichst wenig Lösung in offene Zellen gelangt. Behandelt werden brutfreie Ableger, Kunstschwärme und brutfreie Volksteile, und zwar außerhalb des Bienenflugs, also am Abend oder frühen Morgen.

Ein praktischer Unterschied zwischen beiden Anwendungen betrifft die Haltbarkeit der Gebrauchslösung. Die zuckerhaltige Träufellösung ist zum sofortigen Gebrauch bestimmt und muss verworfen werden, weil sich aus dem Zucker das für Bienen und Larven giftige Hydroxymethylfurfural bildet. Die nur mit Leitungswasser verdünnte und damit zuckerfreie Sprühlösung ist dagegen deutlich länger verwendbar.

Bei den Wartezeiten unterscheiden sich die beiden Varianten. Für die Präparate nach Standardzulassung gilt, dass Honig erst im darauffolgenden Frühjahr gewonnen werden darf. Für die 5,7-prozentige Variante lautet die Wartezeit null Tage für korrekt behandelte Völker, die Behandlung ist ohne aufgesetzte Honigräume durchzuführen. Für Ableger und Jungvölker empfehlen die Bieneninstitute darüber hinaus, medikamentös behandelte Jungvölker in der laufenden Saison nicht zur Honiggewinnung einzusetzen. Beim Träufeln sind säurefeste Handschuhe und eine Schutzbrille erforderlich, beim Sprühen zusätzlich eine Atemschutzmaske, weil dabei ein Aerosol entsteht.

Quellen (5)

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