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Oxalsäure

Lexikon

Oxalsäure ist ein zugelassener Wirkstoff gegen die Varroamilbe und der übliche Wirkstoff für die Winterbehandlung, die sogenannte Restentmilbung.

Oxalsäure ist ein zugelassener Wirkstoff gegen die Varroamilbe und der übliche Wirkstoff für die Winterbehandlung, die sogenannte Restentmilbung. Anders als Ameisensäure dringt Oxalsäure nicht in die verdeckelte Brut ein. Sie erfasst ausschließlich die Milben, die auf den Bienen sitzen. Daraus folgt die wichtigste Regel überhaupt: Oxalsäure darf nur im brutfreien Volk angewendet werden. In einem Volk mit Brut bleibt der größte Teil der Milben unter den Zelldeckeln geschützt, und die Behandlung verpufft weitgehend.

Es gibt drei Anwendungswege: Träufeln in die besetzten Wabengassen, Sprühen auf die Bienen und Verdampfen, auch Sublimation genannt. Die verbreitete Aussage, das Verdampfen sei in Deutschland verboten, ist überholt. Seit September 2023 ist mit einem Oxalsäure-Präparat erstmals ein Tierarzneimittel zugelassen, das ausdrücklich auch zum Verdampfen angewendet werden darf, allerdings nur im brutfreien Volk und nur mit den in der Zulassung genannten Geräten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist darauf hin, dass die Wirksamkeit stark von der Technik des Verdampfers abhängt, weil Oxalsäure bei zu hoher Temperatur zerfällt statt zu sublimieren.

Beim Verdampfen entstehen Dämpfe, die für den Menschen gefährlich sind. Die Zulassungsunterlagen fordern deshalb langärmelige Kleidung, säurefeste Handschuhe, Schutzbrille und eine Atemschutzmaske sowie Rücksicht auf die Windrichtung. Wer selbst Lösungen anmischt oder Geräte einsetzt, die nicht Teil der Zulassung sind, bewegt sich außerhalb des zugelassenen Rahmens.

Eine Winterbehandlung ist kein Pflichtprogramm, sondern eine Entscheidung nach Befall. Die Institute nennen als Richtwert einen natürlichen Milbenfall im Spätherbst von etwa einer halben bis einer Milbe pro Tag, ab dem eine Restentmilbung angeraten ist. Überflüssige oder mehrfach wiederholte Anwendungen zu diesem späten Zeitpunkt schaden den Bienen mehr, als sie nützen. Außerdem gilt eine Wartezeit: Nach einer Winterbehandlung darf Honig erst in der Tracht des Folgejahres geerntet werden. Jede Anwendung eines Tierarzneimittels ist zu dokumentieren.

Quellen (4)

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