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Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % ad us. vet.

Behandlungsmittel

Die Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 Prozent ad us.

Die Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 Prozent ad us. vet. ist die klassische Träufellösung für die Winterbehandlung und ein nach Standardzulassung gefertigtes Tierarzneimittel. Sie wird in zwei Bestandteilen geliefert: einer wässrigen Oxalsäurelösung und einem Beutel Saccharose. Erst kurz vor der Anwendung wird der Zucker eingerührt, dadurch entstehen 500 Milliliter gebrauchsfertige Lösung.

Für die Zubereitung wird das Behältnis in ein handwarmes Wasserbad von 30 bis 35 Grad gestellt, das Saccharosepulver vollständig zugegeben und kräftig geschüttelt, bis sich alles gelöst hat. Die Lösung wird handwarm angewendet. Der Zuckerzusatz erhöht die Viskosität, die Lösung haftet besser an den Bienen und die Milben sind der Säure länger ausgesetzt. Genau deshalb ist die fertige Mischung nur zum sofortigen Gebrauch bestimmt: Aus dem Zucker bildet sich mit der Zeit das für Bienen und Larven giftige Hydroxymethylfurfural. Reste sind zu verwerfen.

Geträufelt werden je nach Volksstärke 30 bis 50 Milliliter pro Volk, also 30 Milliliter für ein kleines, 40 Milliliter für ein mittleres und 50 Milliliter für ein starkes Volk. Das entspricht 5 bis 6 Milliliter je bienenbesetzter Wabengasse. Ausgebracht wird mit einer großvolumigen Einwegspritze oder einer Automatikpipette, mäanderförmig entlang der besetzten Wabengassen direkt auf die Bienen. Die Außentemperatur soll mindestens 3 Grad betragen. Der Milbenfall hält nach der Behandlung rund drei Wochen an.

Die Zulassung ist klar begrenzt: Die Anwendung erfolgt einmalig in der brutfreien Zeit im Spätherbst, Brut darf nicht vorhanden sein. Höhere Dosierungen oder mehrmalige Anwendungen sind ausdrücklich untersagt. Bei Konzentrationen von 5 Prozent und mehr wurden etwa doppelter Bienentotenfall im Herbst sowie schlechtere Überwinterung und Frühjahrsentwicklung beschrieben. Auch wiederholte Herbstbehandlungen und die Anwendung im Sommer werden von den Bienen selbst in niedriger Dosierung schlecht vertragen. Wird versehentlich zu hoch dosiert, kann versucht werden, mit Wasser nachzuträufeln.

Die Wartezeit lautet, dass nach der Behandlung im Spätherbst Honig erst im darauffolgenden Frühjahr gewonnen werden darf. Praktisch bedeutet das, dass die Behandlung bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein sollte, wenn im Folgejahr Honig geerntet werden soll. Während der Tracht darf nicht angewendet werden. Die Lösung ist gesundheitsgefährdend und stark ätzend. Vorgeschrieben sind säurefeste Handschuhe und eine Schutzbrille, während der Anwendung darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden, und Schwangere sollen keinen Kontakt mit Oxalsäuredihydrat haben. Auch auf korrosionsempfindliche Imkereigeräte ist zu achten.

Quellen (5)

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