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Oxalsäure durch Verdampfung (Sublimation)

Behandlungsmittel

Bei der Verdampfung wird kristallines Oxalsäuredihydrat in einem elektrisch beheizten Gerät erhitzt, bis es sublimiert.

Bei der Verdampfung wird kristallines Oxalsäuredihydrat in einem elektrisch beheizten Gerät erhitzt, bis es sublimiert. Der entstehende Dampf verteilt sich im geschlossenen Bienenstock und schlägt sich als feiner Kristallfilm auf Bienen und Waben nieder. Die Milben nehmen die Säure über den Kontakt auf. Anders als beim Träufeln oder Sprühen wird keine Flüssigkeit ins Volk eingebracht. Physikalisch ist das Verfahren heikel: Oxalsäure sublimiert bei etwa 157 Grad, zersetzt sich aber schon ab rund 190 Grad, unter anderem zu Ameisensäure. Die Temperaturführung des Geräts entscheidet also darüber, ob überhaupt Wirkstoff im Volk ankommt.

Auch die Verdampfung ist ein reines Kontaktverfahren und erreicht nur die frei auf den Bienen sitzenden Milben. Milben in der verdeckelten Brut bleiben unbehelligt. Die Behandlung ist deshalb an Brutfreiheit gebunden und wird als Restentmilbung im Spätherbst oder Winter eingesetzt, bei Außentemperaturen von etwa 2 bis 10 Grad und ohne Bienenflug. Im brutfreien Volk werden Wirkungsgrade um 95 Prozent erreicht, vergleichbar mit Träufeln und Sprühen.

Entscheidend ist die Zulassungslage. Über Jahre war die Verdampfung in Deutschland nicht zulässig, weil kein dafür zugelassenes Tierarzneimittel existierte. Seit September 2023 gibt es ein zugelassenes Pulver zur Anwendung im Bienenstock, mit dem das Verfahren erlaubt ist. Diese Zulassung ist aber keine allgemeine Freigabe der Oxalsäureverdampfung: Es darf nur das zugelassene Präparat verdampft werden, in der zugelassenen Dosis von 2 Gramm je Volk, und ausdrücklich nur mit den beiden Verdampfermodellen, für die Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsdaten vorliegen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat klargestellt, dass auch für baugleich erscheinende andere Geräte keine Daten vorliegen. Die Kaltvernebelung von Oxalsäure ist nicht zugelassen.

Der Anwenderschutz wird bei diesem Verfahren regelmäßig unterschätzt. Beim Sublimieren entsteht ein feiner Oxalsäurestaub in der Luft, der Atemwege, Augen und Schleimhäute stark reizt. Erforderlich sind langärmelige Schutzkleidung, säurefeste Handschuhe, eine dicht sitzende Schutzbrille und eine Atemschutzmaske der Klasse FFP3 oder eine geeignete Gasmaske. Einfache FFP2- oder OP-Masken schützen ausdrücklich nicht ausreichend. Gearbeitet wird nicht gegen den Wind, und andere Personen sollten sich nicht im Dampfbereich aufhalten.

Häufige Fehler sind die Behandlung nicht brutfreier Völker, die Verwendung nicht zugelassener Verdampfer oder anderer Oxalsäureprodukte und die Verwendung technischer Oxalsäure aus dem Chemikalienhandel. Letzteres ist nicht zulässig: Organische Säuren dürfen bei Bienen nur als zugelassene Tierarzneimittel angewendet werden, weder Tierhalter noch Tierärzte dürfen sie aus dem Chemikalienhandel beziehen. Die Anwendung ist im Bestandsbuch zu dokumentieren. Für den Honig gelten die Angaben der jeweiligen Gebrauchsinformation, grundsätzlich wird nach der letzten Honigernte behandelt.

Quellen (4)

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