Nosemose
Krankheiten
Die Nosemose ist die häufigste Erkrankung erwachsener Bienen.
Die Nosemose ist die häufigste Erkrankung erwachsener Bienen. Verursacht wird sie von den Mikrosporidien Nosema apis und Nosema ceranae, die als Darmparasiten das Mitteldarmepithel befallen. Die Sporen werden mit dem Futter oral aufgenommen und über den Kot wieder ausgeschieden, sodass sich die Infektion über verschmutzte Waben, über Räuberei und über imkerliche Arbeiten im Volk und zwischen Völkern ausbreitet.
Die beiden Arten zeigen ein unterschiedliches Bild. Nosema apis ist vor allem ein Frühjahrsproblem und geht häufig mit Durchfall einher: Kotspritzer auf Waben, Rähmchen, Beute und am Flugloch, geschwächte Völker, Bienenmortalität und eine schleppende Frühjahrsentwicklung, im Extremfall die sogenannte Frühjahrsschwindsucht. Nosema ceranae kann ganzjährig auftreten und verläuft oft ohne die typischen Kotspritzer, dafür mit flugunfähigen Bienen, unerklärlichem Bienenverlust, nachlassender Volksstärke und erhöhtem Winterverlust.
Eine sichere Diagnose ist im Feld nicht möglich. Sie erfolgt im Labor durch mikroskopischen Sporennachweis, wofür eine Probe von etwa hundert Bienen benötigt wird. Eine Unterscheidung der beiden Arten ist nur mit PCR möglich und in der Regel kostenpflichtig. Kotspritzer allein beweisen keine Nosemose, sie treten auch bei der nicht ansteckenden Ruhr auf.
Zugelassene Arzneimittel gibt es weder in Deutschland noch in Österreich. Wirksam ist ausschließlich die imkerliche Behandlung: Völker eng halten, mit gutem Winterfutter versorgen, den Bienenumsatz durch Reizung und Pflege fördern, mit Kot verschmutzte Waben einschmelzen, Beuten reinigen und desinfizieren und mit einer jungen, vitalen Königin umweiseln. Schwer geschädigte, nicht mehr entwicklungsfähige Völker werden besser aufgelöst.
Vorbeugend zählen ein sonniger, windgeschützter und trockener Standort, konsequente Wabenhygiene, rechtzeitige und ausreichende Auffütterung sowie der Verzicht darauf, Wald- und Melezitosehonig als Winterfutter im Volk zu belassen. Zu unterlassen ist das Vereinigen kranker mit gesunden Völkern sowie das Verstellen von Waben aus auffälligen Völkern. Eine Meldepflicht besteht nicht.