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Europäische Faulbrut (Sauerbrut)

Krankheiten

Die Europäische Faulbrut, im Imkerdeutsch auch Sauerbrut genannt, wird durch das Bakterium Melissococcus plutonius ausgelöst.

Die Europäische Faulbrut, im Imkerdeutsch auch Sauerbrut genannt, wird durch das Bakterium Melissococcus plutonius ausgelöst. Häufig sind Begleitbakterien beteiligt, die den Zerfall der Larven und den Geruch bestimmen. Anders als bei der Amerikanischen Faulbrut erkrankt vor allem die junge, noch offene Brut. Die Larven nehmen den Erreger mit dem Futter auf, er vermehrt sich im Mitteldarm und entzieht der Larve die Nahrung, sodass sie meist vor der Verdeckelung stirbt.

Typisch sind gelblich bis bräunlich verfärbte Larven, die verdreht oder verrutscht in der Zelle liegen statt sauber gerollt am Zellgrund. Das Brutnest wirkt lückig, weil die Bienen erkrankte Larven ausräumen. Sterben Larven erst nach der Verdeckelung, findet man eingesunkene, teils rissige Zelldeckel. Der eingetrocknete Rest bildet einen dunklen, glänzenden Schorf, der sich im Unterschied zur Amerikanischen Faulbrut leicht abheben lässt. Auch die Streichholzprobe fällt negativ aus, die Masse zieht keine Fäden. Oft riecht das Volk säuerlich, daher der Name Sauerbrut.

Die Krankheit tritt bevorzugt im Frühjahr und Frühsommer auf, wenn das Brutnest schnell wächst und die Pflegeleistung der Bienen an ihre Grenzen kommt. Trachtlücken, kühles Wetter, zu wenig Pollen, alte Waben und schwache Völker begünstigen den Ausbruch. Verbreitet wird der Erreger über Räuberei, verstellte Waben, verunreinigtes Gerät sowie über Völker- und Königinnenzukauf.

Bewährt hat sich das Kehrschwarm- oder Kunstschwarmverfahren: Die Bienen werden von den Waben gefegt, das gesamte alte Wabenwerk wird eingeschmolzen und die Beuten werden desinfiziert, etwa mit heißer Sodalauge oder durch Abflammen. Umweiseln mit einer jungen, putzfreudigen Königin, konsequente Wabenerneuerung und eine gute Pollen- und Futterversorgung unterstützen die Genesung. Ein zugelassenes Medikament gibt es nicht, Antibiotika sind keine Option.

Rechtlich ist die Lage je nach Land unterschiedlich. In Deutschland gehört die Europäische Faulbrut nicht zu den anzeigepflichtigen Bienenseuchen, dort sind nur Amerikanische Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer und Tropilaelaps-Milbe anzeigepflichtig. In Österreich besteht ebenfalls keine Meldepflicht. In der Schweiz dagegen gilt die Sauerbrut als zu bekämpfende Tierseuche und muss dem Bieneninspektor gemeldet werden. Wer wandert oder Völker abgibt, sollte die Regeln des Ziellandes prüfen und im Zweifel den Bienensachverständigen einschalten.

Quellen (4)

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