Flügeldeformationsvirus (Deformed Wing Virus)
Krankheiten
Das Flügeldeformationsvirus, kurz DWV, ist eines der bedeutendsten Viren der Honigbiene.
Das Flügeldeformationsvirus, kurz DWV, ist eines der bedeutendsten Viren der Honigbiene. Es kommt in mehreren Varianten vor, vor allem als DWV-A und DWV-B. Ohne Varroamilbe verläuft eine Infektion meist unauffällig, das Virus wird über Futtersaft und soziale Fütterung weitergegeben. Kritisch wird es, sobald die Varroamilbe als Vektor wirkt: Sie überträgt das Virus direkt in die Hämolymphe von Larven und Puppen und umgeht damit die natürlichen Barrieren der Biene. Zudem vermehrt sich das Virus in der Milbe selbst.
Das typische Bild sind frisch geschlüpfte Bienen mit verkrüppelten, stummelartigen Flügeln, verkürztem Hinterleib und oft dunkler Färbung. Diese Bienen sind flugunfähig, werden von den Wächterinnen abgewiesen und laufen vor der Beute oder am Flugbrett umher. Auch ohne sichtbare Flügelschäden verkürzt eine hohe Viruslast die Lebensdauer der Bienen erheblich, was besonders bei den Winterbienen fatal ist.
Untersuchungen zeigen den engen Zusammenhang mit der Milbe sehr deutlich: In Völkern ohne Varroabefall liegen die Infektionsraten niedrig, in stark parasitierten Völkern steigen sie auf ein Vielfaches. Verkrüppelte Bienen im Spätsommer und Herbst sind deshalb kein eigenes Krankheitsbild, sondern ein Alarmsignal für einen viel zu hohen Milbenbefall und die unmittelbar bevorstehende Auflösung des Volkes.
Ein Medikament gegen das Virus gibt es nicht. Die einzige wirksame Maßnahme ist eine konsequente, rechtzeitige und kontrollierte Varroabekämpfung, insbesondere die Sommerbehandlung vor Aufzucht der Winterbienen. Ergänzend helfen die Erneuerung des Wabenbaus, junge vitale Königinnen und die Vermeidung von Räuberei, über die Milben und Viren zwischen Völkern verschleppt werden.
Zu unterlassen ist es, verkrüppelte Bienen als kosmetisches Problem abzutun oder die Behandlung noch weiter aufzuschieben. Ebenso sollten Waben und Bienen aus zusammenbrechenden Völkern nicht in gesunde Völker verstellt werden. Eine Anzeigepflicht besteht nicht, der Befund ist aber ein guter Anlass, die eigene Varroastrategie zu überprüfen und den Milbenfall zu dokumentieren.