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Chronische Bienenparalyse (CBPV, Schwarzsucht)

Krankheiten

Die Chronische Bienenparalyse wird durch das Chronische Bienenparalyse-Virus, kurz CBPV, ausgelöst und betrifft die erwachsenen Bienen eines Volkes.

Die Chronische Bienenparalyse wird durch das Chronische Bienenparalyse-Virus, kurz CBPV, ausgelöst und betrifft die erwachsenen Bienen eines Volkes. Sie wird auch ansteckende Schwarzsucht genannt, weil erkrankte Bienen ihre Behaarung an Brust und Hinterleib verlieren und dadurch schwarz und glänzend erscheinen. Die Übertragung erfolgt durch engen Körperkontakt zwischen Bienen sowie oral über verunreinigtes Futter.

Am Volk fallen zwei Verlaufsformen auf. Bei der einen zittern die Bienen, sind flugunfähig, haben einen aufgeblähten Hinterleib und sitzen in Häufchen auf dem Flugbrett oder kriechen vor der Beute. Bei der anderen sind die Bienen schwarz und haarlos, werden von den Wächterinnen am Flugloch abgewiesen und sammeln sich vor dem Stock. Häufig liegen große Mengen toter Bienen vor der Beute, während im Volk selbst noch Brut und Futter vorhanden sind. Nach der Infektion sterben betroffene Bienen innerhalb weniger Tage.

Die Krankheit tritt oft in starken Völkern, im Frühsommer und bei Bedingungen auf, die viele Bienen auf engem Raum zusammenzwingen, etwa bei längerem schlechtem Wetter, in zu kleinen Beuten oder bei intensiver Wanderung. Der sichere Nachweis erfolgt über PCR im Labor, weil sich die Symptome mit Vergiftungen und anderen Ursachen für Krabbelbienen überschneiden.

Ein zugelassenes Medikament gibt es nicht. In der Praxis bewährt haben sich imkerliche Maßnahmen: das Volk entzerren und erweitern, für gute Belüftung sorgen, tote Bienen vor dem Flugloch regelmäßig entfernen, den Standort wechseln und vor allem mit einer jungen Königin umweiseln. Zur Wirksamkeit solcher Maßnahmen laufen Untersuchungen an Bieneninstituten, unter anderem an der LWG in Veitshöchheim.

Zu unterlassen ist das Vereinigen erkrankter mit gesunden Völkern sowie das Verstellen von Waben zwischen ihnen, da beides das Virus weiterträgt. Bienenhäufchen vor dem Flugloch sollten nicht einfach liegen bleiben, weil sie eine Infektionsquelle darstellen. Eine Anzeigepflicht besteht nicht.

Quellen (3)

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