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Bienenseuchen-Verordnung

Lexikon

Die Bienenseuchen-Verordnung ist die zentrale deutsche Vorschrift zum Schutz der Bienenbestände vor Seuchen.

Die Bienenseuchen-Verordnung ist die zentrale deutsche Vorschrift zum Schutz der Bienenbestände vor Seuchen. Sie regelt Schutzmaßnahmen gegen die Amerikanische Faulbrut, die Milbenseuche, die Varroatose, den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer und den Befall mit Tropilaelaps-Milben.

Für den Alltag sind vor allem vier Punkte wichtig. Paragraph 1a verpflichtet jeden, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Paragraph 5 verlangt beim Verbringen von Völkern in einen anderen Behördenbezirk ein amtstierärztliches Zeugnis über die Freiheit von Amerikanischer Faulbrut. Paragraph 5a schreibt vor, dass am Bienenstand ein gut sichtbares Schild mit Name, Anschrift und Zahl der Völker angebracht wird. Paragraph 15 verpflichtet den Besitzer, alle Völker eines Standes jährlich gegen Varroatose zu behandeln.

Im Seuchenfall greifen die Vorschriften zur Amerikanischen Faulbrut. Die Behörde erklärt das Gebiet in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer um den betroffenen Stand zum Sperrbezirk, verbietet dort das Verbringen von Bienen und Material und hebt die Maßnahmen erst auf, wenn die Seuche erloschen ist.

Die Verordnung gilt nur in Deutschland. Österreich und die Schweiz haben eigene, im Aufbau ähnliche Regelwerke mit teils abweichenden Fristen, Radien und Meldewegen.

Quellen (3)

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