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Bayvarol

Behandlungsmittel

Bayvarol besteht aus Kunststoffstreifen, die je 3,6 Milligramm Flumethrin enthalten.

Bayvarol besteht aus Kunststoffstreifen, die je 3,6 Milligramm Flumethrin enthalten. Die Streifen werden in die Wabengassen des Brutnestes gehängt. Die Bienen laufen darüber, nehmen den Wirkstoff oberflächlich auf und verteilen ihn über den Kontakt untereinander im ganzen Volk.

Flumethrin ist ein synthetisches Pyrethroid und wirkt als Kontaktgift auf das Nervensystem der Milbe. Es hält Natriumkanäle dauerhaft geöffnet, was zu Übererregung, Koordinationsstörungen, Lähmung und schließlich zum Tod führt. Der Wirkstoff gelangt nicht in die verdeckelten Brutzellen. Milben, die dort sitzen, werden erst nach dem Schlupf der Biene erfasst, weshalb eine ausreichend lange Anwendung notwendig ist.

Für normal entwickelte Wirtschaftsvölker über zwei Zargen sind vier Streifen vorgesehen, für schwache Völker, Ableger und Jungvölker, bei denen weniger als die Hälfte der Waben besetzt ist, zwei Streifen. Die Behandlungsdauer beträgt mindestens vier und höchstens sechs Wochen. Behandelt wird nach der letzten Honigernte im Sommer. Von November oder Dezember bis zum folgenden Sommer dürfen keine Streifen mehr in den Völkern hängen.

Genau hier liegt der häufigste und folgenreichste Anwendungsfehler: Streifen, die zu lange oder gar über den Winter im Volk bleiben, setzen die Milben einer dauerhaften, unterschwelligen Wirkstoffdosis aus. Das ist der klassische Weg, auf dem Resistenzen entstehen. Resistenzen der Varroamilbe gegen Pyrethroide sind in Deutschland bekannt und regional verbreitet, häufigster Mechanismus ist eine Mutation am Zielrezeptor im Natriumkanal. Der Wirkstoff sollte deshalb nicht in aufeinanderfolgenden Jahren eingesetzt werden. Eine Behandlung mit Bayvarol allein reicht in der Regel nicht aus, eine Restentmilbung in der brutfreien Zeit bleibt erforderlich.

Bayvarol ist in Deutschland als Tierarzneimittel zugelassen und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig. Die Wartezeit für Honig beträgt null Tage, sofern nicht vor oder während der Tracht behandelt wurde. In der folgenden Trachtzeit darf nur gesiebter und abgeschäumter Honig ohne Wabenteile gewonnen werden. Zu bedenken ist, dass Flumethrin fettlöslich ist und persistierende Rückstände im Bienenwachs hinterlässt. Die Anwendung ist im Bestandsbuch zu dokumentieren. Beim Umgang mit den Streifen sollten Handschuhe getragen werden, gebrauchte Streifen sind Sondermüll.

Quellen (4)

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