Asiatische Hornisse (Vespa velutina)
Krankheiten
Die Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist eine eingeschleppte Art, die sich seit dem Erstnachweis 2014 bei Karlsruhe in Deutschland ausbreitet.
Die Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax ist eine eingeschleppte Art, die sich seit dem Erstnachweis 2014 bei Karlsruhe in Deutschland ausbreitet. Sie ist etwas kleiner als die heimische Hornisse, Arbeiterinnen erreichen rund zweieinhalb Zentimeter, Königinnen etwa drei Zentimeter. Kennzeichnend sind der dunkle, fast schwarzbraune Körper, das gelbe Gesicht und die gelben Beinenden, die ihr den Namen Gelbfußhornisse eingetragen haben. Die Nester hängen häufig frei und hoch in Baumkronen.
Für die Imkerei ist sie deshalb relevant, weil Honigbienen einen sehr großen Anteil ihrer Beute ausmachen können. Charakteristisch ist das Rüttelflugverhalten: Die Hornissen stehen vor dem Flugloch in der Luft und fangen anfliegende Sammlerinnen ab. Der Dauerdruck führt dazu, dass die Bienen ihre Flugtätigkeit einschränken und weniger Pollen und Nektar eintragen, was besonders im Spätsommer die Einwinterung gefährdet. Auffällig sind daher plötzlich stark reduzierter Flugbetrieb und Bienen, die sich am Flugloch stauen.
Am Stand helfen mechanische Maßnahmen: Fluglöcher so weit verengen, dass Bienen passieren und Hornissen nicht eindringen können, Schutzgitter oder Vorbauten am Flugloch, das Führen starker Völker sowie das Umstellen gefährdeter Ableger und Schwärme an einen anderen Standort. Massenfangfallen sind kritisch zu sehen, weil sie unselektiv wirken und viele geschützte heimische Insekten mit töten.
Die Art steht seit 2016 auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten nach der EU-Verordnung 1143/2014. Seit März 2025 gilt sie in Deutschland als etabliert und wird nach den Managementvorgaben statt nach den Regeln zur Früherkennung behandelt, weshalb die bundesweite Meldepflicht entfallen ist. Funde sollten trotzdem den zuständigen Behörden gemeldet werden, in der Regel den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, weil davon das Auffinden und Entfernen der Nester abhängt. Einzelne Bundesländer haben eigene Melde- und Bekämpfungsstrukturen, deren Vorgaben zu beachten sind.
Zu unterlassen ist die eigenmächtige Nestbekämpfung. Nester sitzen oft hoch und werden bei Störung energisch verteidigt, außerdem besteht Verwechslungsgefahr mit der geschützten heimischen Hornisse. Die Entfernung gehört in die Hände geschulter Fachleute, die von der zuständigen Behörde beauftragt werden.