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Api-Bioxal

Behandlungsmittel

Api-Bioxal ist ein oxalsäurehaltiges Tierarzneimittel eines italienischen Herstellers.

Api-Bioxal ist ein oxalsäurehaltiges Tierarzneimittel eines italienischen Herstellers. Es ist in mehreren europäischen Ländern zugelassen, unter anderem in Österreich, und dort sowohl für die Träufelanwendung als auch für die Verdampfung vorgesehen. In der deutschen Imkerpraxis taucht es vor allem deshalb auf, weil es in Nachbarländern erhältlich ist.

Für Deutschland ist die rechtliche Einordnung der springende Punkt. Ein im Ausland zugelassenes Tierarzneimittel darf nicht ohne Weiteres eingeführt und angewendet werden. Ein solcher innergemeinschaftlicher Verbringungsweg setzt einen Therapienotstand voraus, und ein Therapienotstand liegt nur dann vor, wenn für die Tierart und das Anwendungsgebiet kein zugelassenes Arzneimittel zur Verfügung steht. Für die Varroabekämpfung ist das nicht der Fall, es gibt zugelassene Oxalsäurepräparate. Praktikabilität oder persönliche Vorlieben begründen keinen Therapienotstand.

Hinzu kommt ein fachliches Argument. Vergleichende Untersuchungen ergaben für Träufeln, Sprühen und Verdampfen von Oxalsäure ähnlich hohe Wirkungsgrade im Bereich von etwa 95 bis 98 Prozent. Ein zusätzlicher Behandlungserfolg durch das Verdampfen gegenüber den in Deutschland ohnehin zugelassenen Verfahren ist daher nicht zu erwarten. Wer in Deutschland Oxalsäure verdampfen möchte, sollte auf das hierzulande dafür zugelassene Präparat zurückgreifen.

Fachlich verhält sich Api-Bioxal wie andere Oxalsäurepräparate. Der Wirkstoff wirkt über Kontakt, erreicht nur die frei auf den Bienen sitzenden Milben und dringt nicht in die verdeckelte Brut ein. Behandelt wird deshalb im brutfreien Volk, in der Regel als Restentmilbung im Spätherbst oder Winter. Dosierung, Zubereitung und Anwendungsdetails richten sich nach der Gebrauchsinformation der jeweiligen nationalen Zulassung.

Beim Umgang gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen für Oxalsäure: säurefeste Handschuhe und Schutzbrille, bei aerosolbildenden Anwendungen zusätzlich Atemschutz. Für den Honig ist maßgeblich, dass grundsätzlich nach der letzten Honigernte des Jahres behandelt wird. Wer sich über den aktuellen Zulassungs- und Verbringungsstatus im Unklaren ist, sollte vor der Anwendung bei Tierarzt oder Fachberatung nachfragen.

Quellen (4)

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