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Amerikanische Faulbrut

Krankheiten

Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Brutkrankheit, verursacht durch Paenibacillus larvae.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Brutkrankheit, verursacht durch Paenibacillus larvae. Der Erreger bildet außerordentlich widerstandsfähige Sporen, die jahrzehntelang in Wachs, Waben und Honig überdauern. Angesteckt werden ausschließlich junge Larven, die die Sporen mit dem Futter aufnehmen. Erwachsene Bienen erkranken nicht, verteilen die Sporen aber im Volk und über Räuberei, verstellte Waben, gemeinsames Gerät oder zugekaufte Völker auch zwischen Ständen.

Am Volk fällt zuerst ein lückenhaftes, unregelmäßiges Brutnest auf. Die Zelldeckel über den befallenen Zellen sind dunkel, eingesunken und oft durchlöchert. Die abgestorbene Larve zersetzt sich zu einer zähen, braunen Masse. Beim Streichholztest lässt sie sich als fadenziehender Schleim aus der Zelle ziehen, was das wichtigste Feldmerkmal ist. Später trocknet der Rest zu einem festen, dunklen Schorf ein, der fest an der Zellwand haftet und von den Bienen nicht mehr entfernt werden kann. Häufig riecht das Brutnest streng leimartig.

Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht ist unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Nach amtlicher Feststellung wird das Gebiet in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand zum Sperrbezirk erklärt. Dort werden alle Bienenstände amtstierärztlich untersucht, bewegliche Bienenstände dürfen nicht bewegt werden, und Völker, Waben sowie Gerät dürfen nicht aus den Ständen entfernt werden. Nachkontrollen erfolgen frühestens nach zwei Monaten und spätestens nach neun Monaten, bis der Sperrbezirk aufgehoben wird.

Zur Sanierung stehen amtlich anerkannte Verfahren zur Verfügung: das Abtöten der Völker, das klassische Kunstschwarmverfahren und das offene Kunstschwarmverfahren. In allen Fällen werden die alten Waben eingeschmolzen oder unschädlich beseitigt, und Beuten, Rähmchen und Werkzeug werden gründlich gereinigt und desinfiziert, etwa mit heißer Sodalauge oder durch Abflammen. Über die Tierseuchenkasse können Entschädigungen für Völkerverluste beantragt werden.

Eine Behandlung mit Antibiotika ist keine Lösung: Sie unterdrückt lediglich die Symptome, beseitigt die Sporen nicht und führt zu Rückständen im Honig, weshalb sie in der Imkerei nicht zulässig ist. Ebenso unterlassen werden sollten das Verfüttern von fremdem oder gekauftem Honig, das Verstellen von Waben zwischen Völkern ohne Kenntnis des Gesundheitsstatus und der Zukauf von Völkern ohne Gesundheitszeugnis. Zur Früherkennung dienen Futterkranzproben, mit denen Sporen im Volk nachgewiesen werden können, bevor klinische Symptome sichtbar sind.

Quellen (4)

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Am Volk eintragen, zu Hause ist alles schon da. Auch wenn am Stand kein Netz ist.

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