Ameisensäure 85 %
Behandlungsmittel
Ameisensäure in 85-prozentiger Zubereitung enthält denselben Wirkstoff wie die 60-prozentige Lösung, ist aber deutlich höher konzentriert.
Ameisensäure in 85-prozentiger Zubereitung enthält denselben Wirkstoff wie die 60-prozentige Lösung, ist aber deutlich höher konzentriert. Wirkprinzip und Anwendungsform sind gleich: Die Säure verdunstet im Volk, die Dämpfe schädigen die Milben und dringen auch durch die Zelldeckel in die verdeckelte Brut ein. Wegen der höheren Konzentration wird bei gleicher Verdunstungsfläche mehr Wirkstoff pro Zeiteinheit freigesetzt, die Behandlung wirkt also schneller und schärfer.
Für die Anwendung in Deutschland ist der rechtliche Rahmen entscheidend und wird häufig übersehen. Als Tierarzneimittel steht hier ausschließlich die 60-prozentige Zubereitung zur Verfügung. Eine 85-prozentige Ameisensäure ist in Deutschland nicht als Bienenarzneimittel zugelassen und dürfte nur im Rahmen eines tierärztlich festgestellten Therapienotstands verordnet werden. Da mit den zugelassenen Präparaten ausreichende Behandlungsmöglichkeiten bestehen, liegt ein solcher Notstand in der Regel nicht vor. In Österreich ist dagegen eine 85-prozentige Ameisensäure ad us. vet. als Tierarzneimittel verfügbar, dort gelten die Angaben der jeweiligen Gebrauchsinformation.
Praktisch bedeutet die höhere Konzentration ein deutlich engeres Fenster zwischen Wirkung und Schaden. Verdunstet zu viel Säure zu schnell, steigen Unruhe im Volk, Brutschäden und das Risiko von Königinnenverlusten. Die österreichische Zulassung nennt als Gegenanzeige Tagestemperaturen außerhalb des Bereichs von 14 bis 30 Grad und staffelt den Behandlungsbeginn: bei 14 bis 20 Grad tagsüber, bei über 20 Grad morgens oder abends, bei über 25 Grad frühmorgens. Als Nebenwirkungen sind dort Königinnenverluste als gelegentlich und Völkerverluste als selten aufgeführt, häufiger bei Kurzzeitbehandlungen oder unsachgemäßer Handhabung. Der Hersteller ordnet die 85-prozentige Zubereitung wegen des höheren Dampfdrucks größeren Beuten und tieferen Temperaturen zu, die 60-prozentige kleineren Beuten und höheren Temperaturen.
Für Honig und Wartezeit gelten dieselben Grundsätze wie bei der 60-prozentigen Säure. Eine Behandlung mit organischen Säuren ist nur nach der letzten Honigernte der Saison zulässig, während der Tracht ist sie ausgeschlossen. Ameisensäure ist wasserlöslich und lagert sich nicht im Wachs ein, ein falscher Behandlungszeitpunkt führt aber zu geschmacklich auffälligem Honig. Beim Umgang mit der hochkonzentrierten Säure verlangt die österreichische Zulassung Schutzkleidung, säurebeständige Handschuhe, Schutzbrille sowie eine Halb- oder Vollmaske mit Filter vom Typ B oder E. Die Dämpfe dürfen keinesfalls eingeatmet werden.
Quellen (4)
- Die Honigmacher (Landwirtschaftskammer NRW): Ameisensäure in der Varroabehandlung
- BASG Österreich: Fachinformation Formivar 85 % ad us. vet., Zulassungsnummer 838625
- EU Union Product Database: Formivar 85 % ad us. vet. (Zulassung nur Österreich)
- Übersichtsartikel Varroatosetherapie von Honigbienen in Deutschland (Open Access)