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Akute Bienenparalyse (ABPV)

Krankheiten

Das Akute Bienenparalyse-Virus, kurz ABPV, gehört zu einer Gruppe eng verwandter Viren, die in vielen Völkern latent vorhanden sind.

Das Akute Bienenparalyse-Virus, kurz ABPV, gehört zu einer Gruppe eng verwandter Viren, die in vielen Völkern latent vorhanden sind. Für sich allein richtet das Virus meist wenig Schaden an. Gefährlich wird es im Zusammenspiel mit der Varroamilbe, die das Virus direkt in Larven, Puppen und erwachsene Bienen überträgt und in der es sich zusätzlich vermehrt.

Bei akutem Verlauf sterben Larven und Puppen in den Zellen ab. Die abgestorbenen Larven zerfallen zu einer schleimigen Masse, die im Unterschied zur Amerikanischen Faulbrut keine Fäden zieht, und trocknen zu einem lockeren, leicht entfernbaren Schorf ein. Das Brutbild wirkt löchrig und unruhig. Bei erwachsenen Bienen zeigen sich zunächst Orientierungsstörungen, später Zittern von Beinen und Flügeln, unnatürliche Flügelhaltung und Lähmungserscheinungen bis zum Tod.

Untersuchungen an Völkern, die den Winter nicht überstanden haben, zeigen einen deutlichen Zusammenhang: Diese Völker waren bereits im Herbst häufiger und stärker mit ABPV belastet als erfolgreich überwinterte Völker. Damit ist ein hoher Virusdruck im Herbst ein wichtiger Vorbote von Winterverlusten. Typisch ist das plötzliche Verschwinden der Bienen im Spätsommer und Herbst bei zurückbleibenden Futtervorräten.

Eine direkte Behandlung gegen das Virus existiert nicht. Wirksam ist ausschließlich, den Milbendruck rechtzeitig und wirksam zu senken, damit die Übertragungskette unterbrochen wird. Dazu gehören Befallskontrollen über das ganze Jahr, eine Sommerbehandlung direkt nach der letzten Ernte und die Restentmilbung im brutfreien Volk. Waben aus zusammengebrochenen Völkern sollten nicht ohne Weiteres weiterverwendet, sondern eingeschmolzen und die Beuten gereinigt werden.

Zu unterlassen ist es, geschwächte oder zusammenbrechende Völker mit gesunden zu vereinigen oder sie unbeaufsichtigt der Räuberei zu überlassen, denn dabei werden Milben und Viren auf den ganzen Stand verteilt. Eine Anzeigepflicht besteht nicht. Bei unklarem Brutbild ist die Abgrenzung zu den Faulbrutformen wichtig, im Zweifel sollte der Bienensachverständige hinzugezogen werden.

Quellen (3)

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