Nutzungsbedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Inhalt und Zustandekommen

1.1. Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Registrierung als Anwender bei iBeekeeper akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als "AGB").

1.2. Vertragsgegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Anwender und uns, der iBeekeeper UG (haftungsbeschränkt), in Bezug auf die Nutzung unserer Imkersoftware "iBeekeeper", welche wir auf https://webapp.iBeekeeper.de sowie auf verschiedenen Subdomains und Aliases der entsprechenden Domain anbieten (nachfolgend bezeichnet als "Dienst"). Des Weiteren erstrecken sich der Dienst auf verschiedene Softwarelösungen (iOS, Android etc.).

1.3. Vertragspartner
Sie schließen den Vertrag über die Nutzung der Dienstes mit der iBeekeeper UG (haftungsbeschränkt)
Lessings. 04
15345 Altlandsberg (nachfolgend auch als "Wir", "Uns" oder "iBeekeeper" bezeichnet).
Weitere Kontaktdaten und Angaben, wie z.B. die Handelsregisterdaten oder vertretungsberechtigte Person(en) können Sie dem Impressum, welches Sie über den Link "https://www.iBeekeeper.de/de/impressum" erreichen, entnehmen.

1.4. Zustandekommen des Vertrages
Um unseren Dienst verwenden zu können muss eine Registrierung auf https://webapp.iBeekeeper.de erfolgen, dafür müssen Sie folgende Angaben machen: Vor- und Nachname, Geschlecht, Adresse, Benutzername, E-Mailadresse und ein Passwort. Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsvorganges geben Sie ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Dienstes ab. Mit dem Versenden des Aktivierungslinks nehmen wir dieses Angebot an.

1.5. Zielgruppe
Der Dienst richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche Personen sowie an juristische Personen. Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

1.6. Abrufbarkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem erreichbaren Link "https://www.iBeekeeper.de/de/agb" abgerufen, ausgedruckt sowie herunterladen bzw. speichern werden.

1.7. iBeekeeper teilt den Anwender der Software die geänderten AGB in Textform über eine Meldung im System mit, so dass den Kunden zwei Wochen Zeit zur Verfügung stehen, den getroffenen Änderungen zu widersprechen. Legt der Anwender Widerspruch gegen die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein, kann iBeekeeper bestimmen, ob die bisherigen AGB in der Vertragsbeziehung zum Anwender weiterhin Bestand haben oder der Anwender das Recht zur Sonderkündigung erhält. Widerspricht der Anwender den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Widerspruchsfrist, gelten sie als angenommen.

2. Leistungen von iBeekeeper

2.1. Gegenstand des Dienstes
Die von iBeekeeper angebotene Software, steht dem Anwender über das Internet zur Verfügung (Dienst). Die Software hilft dem Anwender bei der Verwaltung von Bienenvölker, beim Führen von Stockkarten, dem Protokollieren der Standorte von Bienenvölker, sowie das Verwalten von Produkten, Materialien und Lagerstätten (Lager- und Materialverwaltung). Der Dienst wird auf Computern eines von iBeekeeper verwendeten Rechenzentrums betrieben.

2.2. Nutzungsrecht
Der Anwender erhält für die Laufzeit dieses Vertrages, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mit Hilfe eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene persönliche oder geschäftliche Zwecke im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Das Recht, hierfür erforderliche Teile des Programmcodes (z.B JavaScript und CSS) auf dem Rechner bzw. mobilen Endgeräten des Anwenders zeitweise zu speichern, so z.B. im Arbeitsspeicher oder dem Cache des Browser, und auszuführen, ist mit eingeschlossen. Die Bereitstellung oder die Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt.

2.3. Leistungspakete
iBeekeeper stellt derzeit 5 Leistungspakete zur Verfügung. Das Leistungspaket "kostenloses Paket" ist zeitlich unbegrenzt kostenlos nutzbar. Weitere Angaben und Preise können Sie der Webseite, welches Sie über den Link "https://www.iBeekeeper.de" erreichen, entnehmen.

2.4. Verfügbarkeit
Der Anwender erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Dienstes nicht zu realisieren ist. Der Dienst wird dem Anwender mit einer Verfügbarkeit von 98% im Kalenderjahr, während der Betriebszeit, zur Verfügung stehen. Wartungsarbeiten (z.B. Installation von Updates oder Upgrades) und Instandhaltung der technischen Infrastruktur und Software, gehören nicht zur Betriebszeit. iBeekeeper wird dem Anwender über bevorstehende Maßnahmen rechtzeitig informieren. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben auch Ausfälle des Dienstes aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) unberücksichtigt. Zusätzlich unberücksichtigt bleiben Sperrungen des Dienstes durch uns, die wir aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten dürfen, sofern iBeekeeper angemessene Maßnahmen zur Sicherheit des Dienstes getroffen hatte (z.B. eine schwerwiegende Sicherheitslücke in einer genutzten Open-Source Software ohne einem verfügbarem Patch, Denial of Service Attacke (kurz DoS)).

2.5. Support und Dokumentation
iBeekeeper schuldet keinen Support für die Anwendung des Dienstes, weder telefonisch noch per E-Mail. Gesetzliche Mängelansprüche des Anwenders bleiben unberührt. Ein trotzdem erbrachter Support (z.B. per E-Mail oder am Telefon) erfolgt auf freiwilliger Basis. iBeekeeper geht damit nicht die Verpflichtung ein zukünftig Support in gleicher Art und Weise zu erbringen. Eine Dokumentation, ein Benutzerhandbuch oder eine Schulung zur Nutzung des Dienstes bleibt iBeekeeper dem Anwender nicht schuldig.

2.6. Leistungsänderungen
Wir, iBeekeeper, können den Dienst (einbezogen Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Erforderliche Änderungen könnten begründet sein durch (I) eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (II) Änderungen der technischen Rahmenbedingungen (z.B. neue Browserversionen oder technische Standards) oder (III) zum Schutze der Systemsicherheit. Zusätzlich kann der Dienst im Rahmen einer Weiterentwicklung der Software angemessen geändert werden, ein Grund hierfür wäre z.B. die Abschaltung alten Funktionen, wenn diese weitgehend durch neue ersetzt wurde. iBeekeeper wird den Anwender auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten - per E-Mail darüber informieren. Widerspricht der Anwender der Änderung nicht bis zum Inkrafttreten, schriftlich oder per E-Mail, gilt dies als Zustimmung. Im Falle einer Änderungsankündigung wird von uns auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hingewiesen. Die Änderung unterbleibt, wenn das Gleichgewicht zwischen den Partnern zu Lasten des Anwenders nicht nur unerheblich stören würde.

3. Vergütung und Zahlungsverzug

3.1. Gebühren
Der Anwender schuldet iBeekeeper für die Bereitstellung des Dienstes während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket und der gewählten Zahlweise (z.B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich).

3.2. Fälligkeit
Die Vergütung der zu erbringenden Leistungen von iBeekeeper wird jeweils zu Beginn einer Vertragslaufzeit durch den Kunden beglichen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung einer Rechnung als PDF an die im System hinterlegte E-Mailadresse des Anwenders.

3.4. Änderung der Nutzungspreise
Änderungen an den Nutzungspreisen kann jederzeit vorgenommen werden. Eine Wirksamkeit auf laufende entgeltliche Verträge besteht nicht, sondern deren Gültigkeit beginnt erst mit dem Beginn des Abschluss einer Folgevertragslaufzeit.

3.5. Zahlung
Die entstehenden Nutzungskosten von iBeekeeper können vom Kunden mittels der von iBeekeeper angebotenen Zahlungsmethode "Lastschrift" beglichen werden. Das Zahlungsmittel wird vom Zahlungsdienst "Mollie" angeboten. Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzrichtlinien.

3.6. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde für zwei Wochen mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, ist iBeekeeper berechtigt, nach entsprechender Androhung den Zugang zum Dienst zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

3.7. Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen möglich und kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Anwender

4.1. Rechtmäßige Nutzung
Der Anwender wird den Dienst nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder die Rechte am eigenen Bild, verletzen. Bei der Nutzung des Dienstes wird der Anwender insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Inhalte einspielen oder den Dienst auf anderer Art und Weise missbrauchen. Wir behalten uns das Recht vor, rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung aus dem Dienst zu löschen.

4.2. Verbotene Handlungen
Dem Anwender des Dienstes ist untersagt, (I) beleidigende und verleumderische Inhalte oder Inhalte die das Persönlichkeitsrecht Dritter, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Anwender, Vertragspartner, iBeekeeper Mitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen, verletzen (z.B. Bilder) einzustellen (II) pornografische, gewaltverherrlichende oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte einzustellen oder pornografische, gewaltverherrlichende oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben, (III) andere Anwender und Vertragspartner unzumutbar (insbesondere durch Spam) zu belästigen (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG), und zwar auch nicht in der Weise, dass der Anwender Dritte zu dem Dienst unter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht einlädt (IV) gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte einzustellen, ohne dazu berechtigt zu sein, oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben, (V) wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme), oder das Versenden von Kettenbriefen, (VI) anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation vorzunehmen oder Inhalte einzustellen, (VII) Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung des Dienstes zu verwenden, außer die Schnittstellen und Software die von iBeekeeper diesbezüglich zur Verfügung gestellt wird.

4.3. Registrierung und Nutzung
Die Registrierung und Nutzung des Dienstes muss mit der realen Identität des Anwenders erfolgen. Die Verwendung eines Pseudonym ist nicht zulässig. Alle an uns übermittelten Daten und Inhalte müssen rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sein. Es ist nicht zulässig sich als eine andere Personen oder Unternehmen auszugeben und hieraus resultierende Leistungsansprüche wahrzunehmen.

4.4. Passwort
Bei der Registrierung wählt der Anwender ein Passwort. Er ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. iBeekeeper wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und den Anwender zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.

4.5. Profilbild
Der Anwender soll in seinem Nutzerprofil seinen wahren Namen angeben. Beim Hochladen von einem Profilbild, muss es sich um ein Bild des Anwender selbst handeln, an dem er über entsprechende Rechte verfügt.

4.6. Gespeicherte Daten
Der Anwender ist dafür verantwortlich mit seinen Zugangsdaten und dem im Dienst gespeicherten Daten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Er muss jegliche Maßnahmen ergreifen, welche einen sicheren Umgang mit den Daten, deren Integrität und dem Schutz vor dem Zugriff Dritter entgegenwirken. Der Anwender ist für den Missbrauch seiner Daten verantwortlich, sofern er nicht darlegen kann, dass der Missbrauch ohne sein Verschulden entstanden ist. Der Anwender verpflichtet sich uns gegenüber, bei dem Verdacht eines Missbrauchs, iBeekeeper umgehend zu informieren und kooperative Maßnahmen zur Sicherung und Aufklärung des Missbrauchs beizutragen.

4.7. Steuerrelevante Daten
Dem Anwender obliegt es, die Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Anwender ist bekannt, dass der Service nicht den Anforderungen der "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" genügt.

4.8. Systemanforderungen
Der Anwender muss einen gängigen Browser (Internet Explorer, Chrome, Firefox, Safari) in der aktuellen oder letzten Version installiert und Javascript aktivieren haben, um den Dienst vollständig und fehlerfrei nutzen zu können. Für die Internetverbindung zwischen dem Rechner des Anwenders und dem Server der iBeekeeper UG (haftungsbeschränkt) ist der Kunde verantwortlich und trägt hierdurch möglicherweise anfallende (Telekommunikations-)Kosten.

5. Nutzerdaten und Datenschutz

5.1. Nutzerdaten
Die vom Nutzer, auch Anwender genannt, im Rahmen der Nutzung des Dienstes eingegebenen Daten (z.B. Angaben zu den Bienenvölkern, Stockkarteneinträge oder Lagerwirtschaftsdaten) und die dabei erzeugten und dem Nutzer zurechenbaren Daten (gemeinsam "Nutzerdaten") stehen ausschließlich dem Nutzer zu. Wir behandelt die Nutzerdaten vertraulich. iBeekeeper bleibt jedoch berechtigt, die Nutzerdaten in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen des Dienstes auszuwerten und zu nutzen. 5.2. Datenschutzrichtlinien
Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des Dienstes können in den Datenschutzrichtlinien eingesehen sind, die über den Link "https://www.iBeekeeper.de/de/datenschutzrichtlinien" abrufbar sind.

6. Mängelansprüche

6.1. Mängelfreiheit und Beschaffenheit
iBeekeeper wird den Dienst frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software ist die Beschreibung der Funktionalitäten auf der Webseite, http://www.iBeekeeper.de, maßgeblich. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet jedoch nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderungen an Hardware oder Betriebssystemen (z.B. Windows, Macintosh, Android oder iOS), Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

6.2. Mängelbeseitigung
Mängel des Dienstes meldet der Nutzer unverzüglich an iBeekeeper und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. iBeekeper wird den Mangel dann innerhalb einer angemessener Frist beseitigen. iBeekeeper ist berechtigt, den Mangel durch eine Work-Around-Lösung zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit des Dienstes nicht erheblich leidet.

6.3. Anfängliche Unmöglichkeit
Die verschuldensunabhängige Haftung von iBeekeeper für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.

6.4. Verjährung
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnisnahme des Mangels durch den Kunden oder dem Zeitpunkt zu dem der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit iBeekeeper kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2)

6.5. Gesetzliche Regelung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.

7. Freistellungspflichten

7.1. Pflicht zur Freistellung
Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber iBeekeeper Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Nutzer gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Inhalte in den Dienst eingestellt (z.B. urheberrechtlich geschützte Bilder) oder den Dienst in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat (z.B. Nutzung zu Zwecken des unlauteren Wettbewerbs), so gilt Folgendes: Der Nutzer wird iBeekeeper von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, iBeekeeper bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und iBeekeeper von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Hat der Nutzer die betreffende Verletzung nicht zu vertreten, gelten die vorstehenden Pflichten des Nutzers nicht.

7.2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht
Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1 ist, dass iBeekeper den Nutzer über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Nutzer ermöglicht, auf Kosten des Nutzer - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Ausschluss in bestimmten Fällen
iBeekeeper haftet für Schäden, soweit diese (I) vorsätzlich oder grob fahrlässig von iBeekeeper verursacht wurden, oder (II) leicht fahrlässig von iBeekeeper verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf (z.B. Nutzerdaten sind vollständig verloren und auch Altbestände sind nicht rekonstruierbar). Im Übrigen ist die Haftung von iBeekeper unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer iBeekeper haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch iBeekeeper erfolgen nur in Schriftform und sind als solche zu bezeichnen.

8.2. Begrenzung auf typischerweise vorhersehbaren Schäden
Im Falle von Ziffer 8.1.II) haftet iBeekeeper nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3. Kostenlose Nutzung / Beta-Funktionen
Die Haftung von iBeekeeper gemäß Ziffer 8.1.II) ist ausgeschlossen für Schäden, die während der Nutzung eines Leistungspakets verursacht wurden, für das kein Nutzungsentgelt verlangt wurde (kostenlose Nutzung) oder bei Schäden die aus der Nutzung von Funktionen resultieren, die als Beta-Funktionen gekennzeichnet sind.

8.4. Mitarbeiter und Beauftragte von iBeekeeper
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von

9. Laufzeit, Kündigung und Änderung des Leistungspakets

9.1. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag zwischen iBeekeeper und dem Kunden wird auf der Grundlage, der vom Kunden gewünschten Vertragslaufzeit, geschlossen. Der Vertrag verlängert sich zum Ende der Laufzeit um den gleichen Zeitraum automatisch, sofern nicht sieben Tagen zum Vertragsende durch den Kunden gekündigt wurde. Eine Kündigung des Vertrags erfolgt durch eine E-Mail an die Adresse service@ibeekeeper.de. iBeekeeper kann den Vertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat schriftlich oder per E-Mail an die dem Nutzerkonto hinterlegte E-Mail Adresse ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt jeweils unberührt.

9.2. Upgrade eines Leistungspakets
Die Durchführung eines Upgrades zu einem höheren Leistungspaket kann jederzeit durch den Kunden direkt im geschlossenen Bereich durchgeführt werden. Die Leistungen werden nach Prüfung und vollständigem Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen freigeschaltet. Bereits gezahlte Entgelte werden für den Zeitraum zwischen Upgrade und dem bisherigen Vertragsende dem Kunden gutgeschrieben, bzw. mit den Kosten für den höheren Tarif bei Rechnungsstellung verrechnet.

9.3. Downgrade eines Leistungspakets
Der Wechsel zu einem niedrigeren Leistungspaket ist erst mit Ende der Vertragslaufzeit möglich. Hierzu ist die Kündigung des bisherigen Vertrags zum Vertragsende notwendig, anschließend kann nach Ablauf des Vertrags ein Wechsel zu einem niedrigeren Leistungspaket erfolgen. Nach Vertragsende wird der Anwender automatisch dem Paket "kostenloses Paket" zugeordnet.

9.4. Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung oder Downgrade
Eine Rückzahlung von im Voraus gezahlten Vergütungen für eine vertragliche Leistung durch vorzeitige Kündigung oder Downgrade vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

9.5. Daten bei Vertragsende
Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Nutzer seine Nutzerdaten nicht mehr bearbeiten oder auf diese zugreifen. Die Software verfügt über eine Funktion zum Export der Nutzerdaten in folgenden Modulen: Bienenvölker und Stockkarten. Zu einer Herausgabe der Nutzerdaten (z.B. Bereitstellung als PDF-Datei) ist iBeekeeper nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird. Das Recht zur Auskunft gespeicherter personenbezogener Daten bleibt unberührt. iBeekeeper ist berechtigt, die Daten des Nutzers bei Vertragsende zu löschen. Dem Nutzer ist bekannt, dass von ihm verfasste Inhalte auch nach Ende seines Vertrages gespeichert bleiben können. Einzelheiten hierzu sind in den Datenschutzrichtlinien beschrieben.

10. Widerrufsbelehrung

10.1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
iBeekeeper UG (haftungsbeschränkt)
Lessingstr.04
15345 Altlandsberg
E-Mailadresse: service@iBeekeeper.de


10.2. Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit dem Empfang Ihrer Widerrufserklärung. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der iBeekeeper UG (haftungsbeschränkt).

11.2. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

11.3. Gerichtsstand
Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei iBeekeeper. iBeekeeper bleibt in diesem Fall berechtigt, am Sitz des Nutzers zu klagen.

11.4. Kommunikation per E-Mail
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann iBeekeeper sämtliche Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail Adresse übermitteln.

11.5. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt: Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn iBeekeeper ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Nutzers die vertraglichen Leistungen gegenüber dem Nutzer vorbehaltlos erbringt.

11.6. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

Stand: 09.07.2019

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