by Marcel Gläser | Jan 24, 2019

Imker aufgepasst: Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor!

Die bis Ende des letzten Jahres geltende Verpackungsverordnung ist nicht länger gültig. Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, in Kraft getreten. Dies bringt vor allem für all diejenigen Imker, welche die Honiggewinnung nicht nur als reines Hobby betreiben, einige Erneuerungen mit sich. Diese treten jedoch hauptsächlich erst mit dem Einsatz von 30 Bienenvölkern ein.

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Die korrekte Entsorgung

Ob aus Glas, Plastik oder Papier, bisher galt für Imker: Die Verpackungen die in den Umlauf gebracht werden, müssen richtig entsorgt werden. Imker müssen dafür Sorge tragen. Im bundesweiten Verpackungsgesetz wird festgelegt, dass Imker die Pflicht haben, sich darum zu kümmern. Entweder müssen die verkauften Honiggläser als Pfandgläser wiederverwendet werden oder du hast als Imker die Pflicht, die Gläser korrekt zu entsorgen.

Das neue VerpackG ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung. Vor allem, wenn du das Imkern als leidenschaftliches Hobby betreibst, solltest du das neue Verpackungsgesetz genau kennen und alle erforderlichen Schritte dazu ausführen. Denn das neue Gesetzt bringt einige Aktionen mit, die zu beachten sind. Zwei vorrangige Ziele sind dabei wichtig. Zum einen möchte das VerpackG erreichen, dass Recycling bei Verpackungen erhöht wird und jeder, der seine Waren mit Verpackungen vertreibt, dazu verpflichtet ist, die Verantwortung für das richtige Entsorgen dieser zu übernehmen. Bisher gab es keine richtige Kontrolle über die korrekte Entsorgung und es konnte dadurch nicht nachgewiesen werden, ob sich Imker an das Gesetzt halten. Deshalb ist jetzt die Einrichtung einer zentralen Stelle geplant, bei der du dich als sogenannter Erstinverkehrbringer von deinen Verpackungen registrieren musst. Diese Zentrale nennt sich "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" oder kurz ZSVR. Das eigentliche Verpackungsregister bezeichnet sich als LUCID. Seitdem die Informationen zum neuen Verpackungsgesetz im Umlauf sind, diskutieren die Imker auch fleißig darüber, welche Dinge es zu beachten gilt und wer tatsächlich seit Anfang des Jahres von den Neuerungen betroffen ist. Der Deutsche Imkerbund kurz D. I. B. hat einige Informationen dazu veröffentlicht, die wir dir auflisten möchten. So kannst du selbst für dich entscheiden, wie du mit den Neuerungen umgehst und reagieren, falls du betroffen bist.

Hobbyimker sind nicht zur Registrierung verpflichtet

Bist du Hobbyimker oder ein Erwerbsimker? Der D. I B. schreibt hier genaues vor. Das Verpackungsgesetz sieht die Registrierung bei LUCID dann vor, wenn du deine Verpackungen zum Zwecke des Gewerbes in den Umlauf bringst. So wird automatisch geregelt, dass Imker, die ihre Verpackungen im Rahmen ihres Hobbys einsetzten, nicht von der Verpflichtung betroffen sind, auch wenn sie die Verpackungen anschließend an Dritte weitergeben. Doch wann gilt die Imkerei als Hobby und wann wird sie im Rahmen eines Gewerbes ausgeübt?

Genau festlegen, ob ein Gewerbe betrieben wird

Hier greift die bereits oben festgestellte Regelung mit 30 Bienenvölkern. Die ZSVR hat diese Regelung festgelegt und der D. I. B. beschreibt dies in seinen aktuellen Informationen ausführlich. Sobald ein Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern den durch die Imkerei gewonnen Honig nicht zum Zwecke eines Gewerbes in den Verkehr bringt, zum Beispiel im Zuge der Honigvermarktung, wird er von den Pflichten des Verpackungsgesetzes befreit. Die Grenze, wann Abgaben tatsächlich fällig werden, ist steuerlich bestimmt. Hier gilt also ebenfalls, dass man erst mit einer Anzahl von 30 Völkern die aktuellen Regelungen im Verpackungsgesetz Folgeleisten muss. Dies bedeutet für dich also, falls du als Imker Gewinne erzielst und Verluste steuerlich geltend machst, dann wirst du unabhängig von der Völkerzahl den Pflichten, die seit Anfang des Jahres gelten, unterliegen. Falls dies bei dir zutrifft, musst du eine Registrierung beim Verpackungsregister durchführen und auch eine Lizenzierung deiner Verpackungen wird notwendig. Der D.I.B. hält dies in seinen veröffentlichten Informationen ausdrücklich fest.

Die Stiftung ZSVR teilte zudem mit, dass eine "anbietende rechtsgeschäftliche Marktteilnahme" vorliegt, wenn Imker, die mehr als 30 Bienenvölker haben und ihren Honig im Zuge eines Gewerbes direkt vermarkten oder weiter vertreiben. Dieser Vertrieb entsteht zum Beispiel, wenn du deinen Honig an Supermärkte verkaufst, die diese dann an Dritte weiter vertreiben. Wenn du also vorhast ein Gewerbe mit Honig zu betreiben und dieses auch langfristig planst, dann greift die Registrierungspflicht und auch die regelmäßige Meldepflicht, für deine in den Umlauf gebrachten Verpackungen.

Welche Kosten entstehen durch das neue Verpackungsgesetz?

Für dich als Imker entstehen bei der Abgabe der regelmäßigen Meldungen und für die Registrierung keinerlei Kosten. Du hast quasi lediglich mehr bürokratische Verpflichtungen, denen du nachkommen musst. Dies sollte viele Imker, die nicht auf den großen Profit aus sind, erleichtern. Für die meisten Imker, die Verpackungen in den Inverser bringen und auch für diejenigen mit mehr als 30 Bienenvölkern, gilt auch bei einem dualen System die Beteiligungspflicht. Bisher war diese nicht kostenfrei und wird auch in Zukunft nicht kostenlos sein. Das neu eingetretene Verpackungsgesetz schreibt lediglich die zusätzlich notwendige Registrierungspflicht vor, welche im Verpackungsregister LUCID kostenlos ist. Bei einem dualen System wurde bisher die Beteiligungspflicht in der vergangenen Verpackungsverordnung nicht durch die Grenze von 30 Völkern geregelt. Damit waren viele Imker, ganz egal ob Hobby- oder Gewerbeimker, verunsichert. Das neue Verpackungsgesetz zerstreut diese Unsicherheiten. Ausschlaggebend ist dabei, dass die steuerliche Einstufung laut ZSVR als "Liebhaberei" bei einer Anzahl von weiter als 30 Bienenvölkern oder der Tatsache das keine Gewinne und Verluste steuerlich geltend gemacht werden.

Die Zentrale Meldestelle schreibt dafür keine Registrierung vor und auch keine Beteiligung am dualen System. Dies wurde sich laut Stiftung nur ändern, wenn eine entgegengesetzte, Einstufung des Finanzamtes vorliegen würde.

Das Pfandglas wird wichtiger

Für Imker gilt, das eine korrekte Angabe auf dem Honigglas wichtig ist. Der D. I. B. weist darauf hin, dass Mehrweg- und Pfandgläser gekennzeichnet werden müssen. Dadurch gibt es einen entscheidenden Vorteil bei Nutzern von Pfandgläsern. Denn wenn du diese für deinen Honig nutzt, dann brauchst du dich, ganz egal wie viele Bienenvölker du besitzt, nicht um die Systembeteiligung sorgen und die Registrierung bei der ZSVR auch nicht durchführen.

Hierbei solltest du jedoch darauf achten, das ein echtes Mehrwegsystem vorhanden ist. Der ZSVR hat dabei klargestellt, dass bei der Nutzung des Mehrwegsystems Verpackungsmaterial und Ressourcen eingespart werden, denn die eingesetzten Gläser können immer wieder verwendet werden. Für die Nutzung eines korrekten Mehrwegsystems fallen deshalb keine weiteren Verpflichtungen für Imker nach dem neuen Verpackungsgesetz an. Umso wichtiger ist es, dass die eingesetzten Gläser tatsächlich als Mehrwegsystem gelten. Dabei ist die Voraussetzung, dass die Rückgabe und Wiederverwendung zum Beispiel durch einen Sammelkorb bei Verkaufsstellen möglich sind. Zudem sollte ein Anreiz für die Rückgabe eingesetzt werden, wie zum Beispiel ein klassischer Pfand. EDIT: Ein Leser hat mich drauf aufmerksam gemacht, siehe Kommentare, dass die Angabe von "Mehrwegglas" auf den Honiggläsern nicht ausreiche und man die Gläser als "Pfandglas" etikettieren muss. Somit soll gewährleistet werden, dass es sich hierbei wirklich um ein Pfandglas handelt, welches dann auch zurück zur Sammelstelle gebracht werden muss. Andernfalls besteht die Registrierungpflicht. Vielen Dank für den Hinweis!!

Mit diesen Informationen solltest du als Imker, ganz egal, ob es nur ein Hobby ist oder du damit ein Gewerbe betreibst, Bescheid wissen und nicht mehr länger im Unklaren sein.

3 Comments

Enrico

Dec 19, 2019

Man mage es mir verzeihen..aber auch wenn sehr bürokratisch und vielleicht etwas umständlich, so ist es doch trotzdem eine Regelung, die der Umwelt am Ende des Tages zu Gute kommt - und der Imker deswegen doch eigentlich auch gerne macht, oder nicht?

David

Oct 2, 2019

Immer größer werdende Bürokratie wird wahrscheinlich dafür sorgen, dass es weniger Imker geben wird die mit ihrem Hobby Geld verdienen werden... Ich überlege gerade auch mit dem Imkern anzufangen. Werde das ganze aber sehr klein halten und lediglich an Verwandte und Bekannte verschenken...

ralf

Feb 9, 2019

Ich frage mich warum sowohl hier als auch beim D.I.B. immer davon die Rede ist, das "möglichst" ein Anreiz zur Rückgabe gegeben werden "sollte". Da wurde wohl nicht richtig recherchiert! Laut Verpackungsgesetz muss die tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch ein geeignetes Anreizsystem, in der Regel durch ein Pfand gefördert werden. Viel wichtiger: Alle Sachverhalte sind kumulativ zu erfüllen, auch das geeignete Anreizsystem ist ein "Pflichtmerkmal". Da steht nichts von möglichst sondern von Pflicht. Da reicht dann die Angabe von Mehrwegglas, das eine pfandfreie Wiederverwendung des Glases impliziert, auf dem Etikett nicht aus, da muss dann Eindeutig Pfandglas drauf stehenund dieses such genommen werden, ansonsten gilt die Registrierungsplicht. Und dieses völlig unabhängig der Völkerzahl und Gewinnerzielungsabsicht!

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