Marcel Gläser | Jan. 24, 2019
Imker aufgepasst: Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor!
Die bis Ende des letzten Jahres geltende Verpackungsverordnung ist nicht länger gültig. Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Dieses Gesetz betrifft auch Imker, die ihren Honig verkaufen.
Als Imker, der Honig in Gläsern verkauft, bist du ein sogenannter "Erstinverkehrbringer" von Verpackungen. Das bedeutet, dass du dich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und an einem dualen System beteiligen musst.
Was du tun musst:
- Registrierung bei LUCID (Verpackungsregister)
- Beteiligung an einem dualen System
- Datenmeldung über Verpackungsmengen
Die Registrierung ist kostenlos, die Beteiligung am dualen System kostet je nach Verpackungsmenge nur wenige Euro pro Jahr.